Soraya14
Hallo! Meine Tochter ist 1 Jahr und 9 Monate alt. Sie besucht die Krippe, ich gehe arbeiten. Wir stillen noch morgens, nachmittags, (nach der Arbeit), abends und nachts. Für April plant mein Arbeitgeber (großer städtischer Träger) eine Weiterbildung, die über 2 Tage geht, also mit Übernachtung. Das soll für alle 350 Mitarbeiter Pflicht sein. Meine Frage ist, ob für mich noch das MuSchG bezüglich des Stillens gilt und ob ich über Nacht nach Hause kann (Der Veranstaltungsort der WB ist 20 min. von meiner Wohnung entfernt)? Oder ob ich dort übernachten muss. An der WB will ich natürlich teilnehmen, ich sorge mich nur um meine Kleine, die zudem noch nie eine Nacht ohne mich verbracht hat. Vielen Dank schon mal und liebe Grüße!
Hallo, Anspruch auf Stillpausen haben Sie nicht mehr - ich kann aber nicht verstehen, warum Sie docrt übernachten sollen. Reden Sie mit dem AG! Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich würde mit dem AG reden und die Situation schildern. Die Übernachtung zählt nicht zur Arbeitszeit und damit ist sie nicht relevant fürs MuSchG. Du kannst doch übernachten wo du willst, auch zu Hause. Du besuchst die Pflichtveranstaltungen, die 8,5 Std. nicht überschreiten dürfen.
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