Dilar
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Übernachtung meines Kindes bei KV. Der KV und ich sind seit meiner Schwangerschaft getrennt und meine Tochter hat noch nie woanders bisher schlafen wollen. Versuch auch bei Oma ist bisher gescheitert. Sie kam abends weinend und schreiend nach Hause, weil sie zu Mami und in ihrem Zuhause schlafen wollte. Wie ist hier die Rechtssprechung? Der KV besteht auf Übernachtungen und schaut leider nie auf unser Kind, weil er immer nur auf das was er möchte schaut. Kann ein Kind gezwungen werden, auch wenn es überhaupt noch nicht soweit ist überhaupt irgendwo zu schlafen?
Hallo, das hängt vom Alter des Kindes ab und von dem Verhältnis zwischen Vater und Kind. Allgemein kann man dazu nichts sagen. Liebe Grüße NB
Sue_Ellen
Wie ist denn sonst der umgang geregelt? Bei wem besteht er denn darauf?
misses-cat
Ich sag Mal so wenn er es gerichtlich einklagen wird wird er in der Regel Recht bekommen und das Kind muss da durch, du kannst vielleicht ein bisschen hinaus zögern, das erst eine Übernachtung dann zwei und dann auch in den Ferien ( ich gehe jetzt mal von dem kla Modell aus) Und nein ich bin davon nicht überzeugt aber so ist die Lage im Moment Ich hab das alles schon mal durch mit meinem Ex
3wildehühner
Wie ist der Umgang denn geregelt? Wie oft haben Kind und Vater Kontakt? Wie alt ist das Kind?
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