Sehr geehrte Frau Bader, hier nochmals die Frage: Wir haben 3 Kinder. 6 und 4 Jahre, sowie 17 Monate. Aktuell bin ich noch bis im März 24 in Elternzeit (Beginn: direkt im Anschluss unseres jüngsten Kindes - Dauer der Elternzeit insgesamt also circa 2 Jahre und 3 Monate). Ab Juni möchte ich in 30% Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. Nach Beendigung der Elternzeit in März 24 müsste ich wieder - wie vor der Geburt - als 60 Prozent Kraft arbeiten. Dies wird allerdings aus mehreren Gründen sehr schwer. Meine Fragen: 1. Man darf die Elternzeit in 3 Zeitabschnitte aufteilen. Könnte ich noch am Ende der Elternzeit mit der Frist von 7 Wochen einen erneuten Elternzeit-Abschnitt beantragen, so dass ich dazwischen ein paar Wochen "normal" arbeite und der erneute Elternzeit-Abschnitt dann neu starten würde? - Falls das gehen sollte, muss der Arbeitgeber zustimmen, da das Kind noch keine 3 Jahre alt ist? Oder kann er diesen erneuten Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen? 2. Ich habe auch noch Rest Elternzeit der großen Kinder. Einmal 24 Monate und einmal 12 Monate. Diese müsste ich ja mit einer 13 Wochen Frist beantragen. Darf mein Arbeitgeber dies - da Kinder über 3 Jahre - ablehnen? Ich fürchte, da ich eine Leitungsfunktion habe würde er diese aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Verfallen diese insgesamt 3 Jahre Elternzeit dann wenn mir diese bis die Kinder 8 sind abgelehnt werden? Das ist auch der Grund weshalb ich mit dem Gedanken spiele noch bevor unser jüngstes Kind 3 ist einen 2. Elternzeit- Abschnitt zu beantragen. Dann könnte ich zumindest diese 3 Jahre voll aufbrauchen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Anto89
von Anto89 am 23.05.2023, 17:06