Elternzeit 2. Zeitabschnitt innerhalb 3 Jahre

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit 2. Zeitabschnitt innerhalb 3 Jahre

Guten Tag Frau Bader, meine jetzige Frage bezieht sich nochmals auf meine erste Nachricht von gestern Abend. Im Falle, dass ich am Ende der Elternzeit mit einer 7 Wochen Frist erneut eine Elternzeit beantragen darf und der Arbeitgeber nicht ablehnen darf (da Kind unter 3 Jahre) und dies als 2. Zeitabschnitt gilt, da ich dazwischen z. B. 1 Monat meinen alten Vertrag mit 60% aufleben lasse, kann ich dann innerhalb dieser erneut beantragten Elternzeit z. B. als 30 % Teilzeitkraft arbeiten? Diese Planung habe ich nun im Kopf. Ich weiß aber gar nicht, ob das rechtlich so geht. Ich denke, ich werde vorab mit dem AG reden müssen, ob ich dann während der erneuten Teilzeit als z. B. 30% Kraft arbeiten darf, denn dies könnte er sonst natürlich ablehnen und ein bisschen arbeiten wollte ich schon. Mit freundlichen Grüßen Anto89

von Anto89 am 17.05.2023, 09:37



Antwort auf: Elternzeit 2. Zeitabschnitt innerhalb 3 Jahre

Hallo, eine erste Nachricht vom Vortag habe ich nicht gefunden. Bitte stellen Sie die Frage noch einmal vollständig und neu mit der Information, wann das Kind geboren wurde und wie viel Elternzeit Sie wann beantragt haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2023



Antwort auf: Elternzeit 2. Zeitabschnitt innerhalb 3 Jahre

Der Anspruch auf Elternteilzeit besteht erst ab 15 Wochenstunden. Eine 30%-Stelle wäre also zu niedrig, die könnte der Arbeitgeber grundlos ablehnen und du könntest dich nicht dagegen wehren.

von Dojii am 17.05.2023, 09:47



Antwort auf: Elternzeit 2. Zeitabschnitt innerhalb 3 Jahre

Danke für die Info. Das Beispiel war auch nur fiktiv. Es können auch 40 oder 45% sein. Nur sollten es keine 60% sein, das wäre zu viel. Aber ich nehme an, dass der AG auch 40 oder 45% ablehnen könnte.

von Anto89 am 17.05.2023, 10:55



Antwort auf: Elternzeit 2. Zeitabschnitt innerhalb 3 Jahre

Kommt auf deine Vollzeitstunden an. Wie gesagt, du musst mindestens 15 Wochenstunden anmelden, damit du ein Recht darauf hast. Aber 40 bis 45% sind doch im Normalfall mehr als 15 Wochenstunden.

von Dojii am 17.05.2023, 11:08



Antwort auf: Elternzeit 2. Zeitabschnitt innerhalb 3 Jahre

Ja, sind mehr als 15 Stunden. Also hätte ich ein Recht darauf, der AG dürfte aber trotzdem ablehnen. Seh ich das richtig?

von Anto89 am 17.05.2023, 11:27



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