Und hier die 2. Frage: Meine jetzige Frage bezieht sich nochmals auf meine erste Nachricht von gestern Abend. Im Falle, dass ich am Ende der Elternzeit mit einer 7 Wochen Frist erneut eine Elternzeit beantragen darf und der Arbeitgeber nicht ablehnen darf (da Kind unter 3 Jahre) und dies als 2. Zeitabschnitt gilt, da ich dazwischen z. B. 1 Monat meinen alten Vertrag mit 60% aufleben lasse, kann ich dann innerhalb dieser erneut beantragten Elternzeit z. B. als 30 % Teilzeitkraft arbeiten? Diese Planung habe ich nun im Kopf. Ich weiß aber gar nicht, ob das rechtlich so geht. Ich denke, ich werde vorab mit dem AG reden müssen, ob ich dann während der erneuten Teilzeit als z. B. 30% Kraft arbeiten darf, denn dies könnte er sonst natürlich ablehnen und ein bisschen arbeiten wollte ich schon. Mit freundlichen Grüßen Anto89
von Anto89 am 23.05.2023, 17:07