Mitglied inaktiv
hallo frau bader und alle anderen hier im forum, ich möchte gerne nach der geburt meines kindes 2 jahre in den erziehungsurlaub gehen, da ich mit den vollen 300€ erziehungsgeld rechne kann ich ja noch bis zu 30h die woche als tz arbeiten gehen. nun meine frage 1. muss mein arbeitgeber mich tz in der ez arbeiten lassen wenn ich das wünsche? es arbeiten ungefähr 10 vollzeiter und 25-30 tz in unseren betrieb. wie sieht es nach der ez aus, dazu frage 2. muss mein ag mich tz arbeiten lassen wenn ich es wünsche (da ich sonst weniger zeit fürs kind hätte) oder kann er das ablehnen? wenn ja aus welchen gründen kann er ablehnen. genug tz gibt es ja er müsste dann nur eine/n neue vz einstellen. achso wichtig wäre mich noch frage 3. kann ich selbst entscheiden wieviel stunden ich in der ez arbeiten möchte? oder kann der ag dann festlegen regelmässig 25 oder 30h pro woche??? vielen dank schonmal für ihre/eure antworten!!! MFG JUSTINE
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB
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