Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trotz Beschäftigungsverbot in den Urlaub (Lehrerin)

Frage: Trotz Beschäftigungsverbot in den Urlaub (Lehrerin)

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin aus BaWü und habe ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz. Bis zur 20. SSW durfte ich wegen fehlender Immunität gegen Kinderkrankheiten nicht arbeiten und im neuen Schuljahr ist es eine zu große Belastung für mich zu arbeiten, weil mir kein fester Stundenplan gegeben wird. Das ist für mich einfach eine zu große Belastung. Auch jeden Tag nicht zu wissen, was am nächsten Tag ansteht.... Darf ich, obwohl nächste Woche wieder Schulbeginn ist, meinen Mann auf Geschäftsreise ins Ausland begleiten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dafür habe ich gar kein Verständnis. Es ist eine zu große Belastung, weil Sie keinen festen Stundenplan haben, aber auf Geschäftsreisen ins Ausland können Sie gehen? Und wieso haben Kinder in einer weiterführenden Schule Kinderkrankheiten? Der AG darf Sie versetzen, um zB Verwaltungsaufgaben o Unterricht ohne Sport zu machen. Ich als AG wäre "not amused". Liebe Grüße NB


peekaboo

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man weiß doch auch in einem normalen Beruf nie was der nächste Tag bringt.... Hat der Arzt sie denn noch mal "freigestellt" ... Sorry, aber für mich sieht es so aus, als wenn sie nicht mehr arbeiten wollen und die Ausreden halte ich für Fadenscheinig. LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Was heißt das, "und im neuen Schuljahr ist es eine zu große Belastung für mich zu arbeiten, weil mir kein fester Stundenplan gegeben wird. Das ist für mich einfach eine zu große Belastung. Auch jeden Tag nicht zu wissen, was am nächsten Tag ansteht...." Heißt das, dass dein Dienstherr dich freigestellt hat (generelles BV) oder dass dein Frauenarzt dir ein individuelles BV gegeben hat? Und wenn ein individuelles BV, was steht da genau drin auf was es sich bezieht? Das ist wichtig zu wissen, um eine Antwort auf deine Frage geben zu können.


Mitglied inaktiv

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Kinderkrankheiten an einer weiterführenden Schule (> 10 J) bis zur 20. SSW. ist nur eine einzige Indikation denkbar: keine zweifache Impfung gegen Röteln im Impfpaß dokumentiert! Das ist ein Problem, dass man hätte mit einer rechtzeitigen Impfung vor der Schwangerschaft vermeiden können. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge, aber auch bei der Vorsorge beim Frauenarzt kommt das immer zur Sprache, bei Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter.


FranziMüller

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War bei mir genauso, hatte BV und habe deshalb meinen Urlaub vorgezogen, daher war er deutlich billiger (da nicht in den Sommerferien). Habe es keinem erzàhlt, Freunde dachten, ich bin bei meinen Eltern um mich auzuruhen. Ist nichts passiert. Ganz sauber ist es natürlich nicht...


Mitglied inaktiv

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Im individuellen BV hättest du das nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arztes gedurft, und im generellen BV hättest du Urlaub beantragen oder zumindest den AG um Erlaubnis fragen müssen. So hast du dicke geldwerte Vorteile abgesahnt, die du nichtschwanger so nicht gehabt hättest. Das ist nicht Sinn des Mutterschutzgesetzes. Dass nicht passiert ist, heißt nicht dass es nachahmenswert ist.


Mitglied inaktiv

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Ich würde mal sagen, man hat dich als Springer eingesetzt weil man sich auf Deine Anwesenheit weder verlassen kann noch will. warum sollte man dir für das neue Schuljahr noch einen festen Stundenplan geben wenn eh absehbar ist das du nach wenigen Wochen in den Mutterschutz gehst. falls du bis dahin überhaupt noch kommst. So muss man keine Vertretung mehr für dich finden. Und scheinbar scheint dich die Leitung nicht ganz so falsch einzuschätzen wenn du die Begründung "habe keinen festen Stundenplan" schon als Rechtfertigung siehst überhaupt nicht mehr arbeiten zu müssen.


Mitglied inaktiv

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Scheint so als wenn erst der AG das erste BV ausgesprochen hat und dann ein Arzt wegen "psychischer Belastung" das zweite. IMO müsste der Arzt dann auch bescheinigen das der "Geschäftsreise" nichts entgegen steht.


mellomania

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hast du ein bv vom arzt oder vom schulleiter? der schulleiter ist angehalten, dich abzuordnen und du MUSST dann in die andre schule, wo keine gefahr besteht. oder administrativ ins schulamt.du musst jederzeit auf konferenzen kommen können. daher wäre das ein grund für ein DV!


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