Dantigcle122012
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 31.10.13 meine Zweite Staatsprüfung zur Lehrerin bestanden. Am 30.10.13 wurde meine Schwangerschaft festgestellt. Zum 31.01.14 bin ich offiziell keine Beamtin auf Widerruf mehr. Ich erhalte auch keinen Lehrauftrag, trotz emsiger Bemühungen. Die Situation, dass ich die restlichen Monate bis zur Geburt Arbeitslosengeld II beziehen muss, belastet mich so sehr, dass ich die letzten Wochen im Referendariat unter extremen Schlafmangel leide, was mich psychisch sehr belastet. Wenn ich kein Einkommen beziehe, verringert sich mein Elterngeld nach der Geburt. Meine Ärztin riet mir, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Nun meine Frage: Wie würde ich bezahlt werden, wenn sie mir für einige Wochen ein Beschäftigunsverbot aussprechen würde. Insbesondere, wenn dieses Beschäftigungsvebot über den 31.1.14 hinausgeht, da dies mein offizielles Ausscheiden aus dem Beamtenstatus bedeutet? Ich wäre über eine Antwort mehr als dankbar. Viele liebe Grüße Dantigcle122012
Hallo, ich kenne Ir spez. Beamtenrecht nicht, normalerweise endet der Vertrag trotzdem. Wäre ja auch ohne SchwS so. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute aus verschiedenen Gründen in der 8.SSW als angestellte Lehrerin in Berlin ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bis zum Beginn des Mutterschutzes ausgestellt bekommen. Bekomme ich dennoch mein volles Gehalt weiter? Muss die Krankenkasse für Teile des Gehaltes aufkommen? Danke für Ihre Hilfe, M. M ...
Hallo Frau Bader, wir führen momentan noch eine Fernbeziehung zwischen Freiburg und Brandenburg. Meiner Partnerin ist schwanger (13.Woche) und ihr wurde jetzt ein Berufsverbot (Ringelröteln) bis zur Geburt (Anfang Mai) erteilt. Muß sie in dieser Zeit an ihrem Wohnort bleiben oder darf sie offiziell auch nach Freiburg umziehen ? Die Planung ist, d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin aus BaWü und habe ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz. Bis zur 20. SSW durfte ich wegen fehlender Immunität gegen Kinderkrankheiten nicht arbeiten und im neuen Schuljahr ist es eine zu große Belastung für mich zu arbeiten, weil mir kein fester Stundenplan gegeben wird. Das ist für mic ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit