Dantigcle122012
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 31.10.13 meine Zweite Staatsprüfung zur Lehrerin bestanden. Am 30.10.13 wurde meine Schwangerschaft festgestellt. Zum 31.01.14 bin ich offiziell keine Beamtin auf Widerruf mehr. Ich erhalte auch keinen Lehrauftrag, trotz emsiger Bemühungen. Die Situation, dass ich die restlichen Monate bis zur Geburt Arbeitslosengeld II beziehen muss, belastet mich so sehr, dass ich die letzten Wochen im Referendariat unter extremen Schlafmangel leide, was mich psychisch sehr belastet. Wenn ich kein Einkommen beziehe, verringert sich mein Elterngeld nach der Geburt. Meine Ärztin riet mir, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Nun meine Frage: Wie würde ich bezahlt werden, wenn sie mir für einige Wochen ein Beschäftigunsverbot aussprechen würde. Insbesondere, wenn dieses Beschäftigungsvebot über den 31.1.14 hinausgeht, da dies mein offizielles Ausscheiden aus dem Beamtenstatus bedeutet? Ich wäre über eine Antwort mehr als dankbar. Viele liebe Grüße Dantigcle122012
Hallo, ich kenne Ir spez. Beamtenrecht nicht, normalerweise endet der Vertrag trotzdem. Wäre ja auch ohne SchwS so. Liebe Grüße NB
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