Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trifft das neue MuSchG 2018 auf mich zu wenn ich 2017 schwanger geworden bin?

Frage: Trifft das neue MuSchG 2018 auf mich zu wenn ich 2017 schwanger geworden bin?

DebbieLie

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Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit meines ersten Kindes. Diese endet am 28 Februar 2018. Ich bin seit 9 Wochen wieder schwanger. Bei der ersten Schwangerschaft bekam ich einen betriebliches Arbeitsverbot dass mir der neue Personalchef in der alten Firma in meiner zweiten Schwangerschaft jetzt verweigern möchte. Obwohl sich an den Umständen nichts geändert hat. Er begründet dies unter anderem mit dem neuen Mutterschutzgesetz.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich darf er Sie versetzen o.ä. Er kann nur nicht damit argumentieren, die Geafhr sei nicht mehr abgedeckt. Liebe Grüße NB


User-1753445573

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Warum sollte es nicht gelten ? Das neue BV würde eh erst ab 01.03.2018 greifen nach Ende der aktuellen Elternzeit.


Mitglied inaktiv

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Dass der AG dir das BV verweigern möchte, ist wohl der falsche Ausdruck. Verweigern kann man nur etwas, was ein anderer einfordert. Du hast gar kein Recht, ein BV einzufordern. Ein BV erhält man vom AG am Ende einer Reihe von Entscheidungen, wenn es keine andere Lösung gibt. Wenn es keine Gefährdungen gibt, dann ist alles in Ordnung und du kannst arbeiten. Wenn es Gefährdungen gibt, muss der AG sie anderweitig abstellen oder dich alternativ umsetzen an einen Ersatzarbeitsplatz. Dazu ist er verpflichtet. Nur wenn alles nicht geht, dann ist er berechtigt, dich teilfreizustellen oder dich ganz freizustellen. Das liegt aber nicht in deiner Entscheidungskompetenz. Und einfordern kannst du das BV auch nicht. Deine Aufgabe ist, deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und zu Hause für die nötige Zeit eine Kinderbetreuung zu haben. Nicht mehr und nicht weniger. Ja, selbstverständlich gilt das neue MuSchG für dich. In Teilen jetzt schon, und endgültig dann ab 1.1.2018.


Tina_33

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Ist doch prima, wenn du dieses Mal eine Ersatztätigkeit bekommst und nicht die ganze Schwangerschaft zuhause hocken musst. So soll es ja auch sein. Ein BV ist ja immer nur eine Notlösung. Dass man für sein Geld arbeiten muss, ist normal, das geht anderen Schwangeren genauso.


cube

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Hi! Welche Umstände waren es denn, die damals zum BV geführt haben?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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