Hevianna
Sehr geehrte Frau Bader, danke schon mal für Ihre Zeit und Mühe. Ich habe folgendes Anliegen. Meine Tochter ist nun 8 Monate alt ich hatte für die 12 Monate abzgl. Des Bezugszeitraumes vom Mutterschaftsgeld Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen, mein Partner wollte für Lebensmonat 13 und 14 Elterngeld beantragen. Nun hat er sich getrennt und wird jetzt ausziehen. Was geschieht nun mit den 2 Partnermonaten? Gehen die einfach verloren oder stehen die mir zu und was müsste ich tun? Herzlichen Dank, Hevianna
Hallo, Sie können die Monate bekommen, mnüssen dafür aber mind. das alleineige ABR haben Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hast Du das alleinige Sorgerecht ? Dann stehen sie Dir zu. Oder bei alleinigem Aufenthalstbestimmungsrecht. Für Geburten ab Juli 2015 reicht es die Vorraussetzungen für LSK2 zu erfüllen.
Hevianna
Danke für die Antwort. Wir teilen quasi beides, allerdings wird unser Kind schon allein des Alters wegen nur bei mir Leben und Papa kommt zu Besuch oder wir besuchen Papa.
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