Marti0510
Hallo zusammen, mein Partner und ich haben uns getrennt. Wir beide haben einen gemeinsamen Sohn, der 15 Monate alt ist. Zusätzlich haben wir gemeinsam ein Haus gekauft. Ich bin für ihn nach BW aus Hessen gezogen, bin für ein Jahr in Elternzeit gegangen und bin auch wieder berufstätig, allerdings Teilzeit. Durch die Trennung möchte mir jetzt der Vater meines Sohnes meinen Sohn wegnehmen, weil er den Umzug in meine Heimat nicht zulassen möchte. Die Entfernung sei ihm zu groß (ca. 300 km). Ich habe ihm vergewissert, dass ich ihm gerne jedes Wochenenden seinen Sohn bringe und abhole. Ich habe hier so gut wie gar keine Bezugspersonen, die leben alle in meiner alten Heimat, wo ich auch zurück möchte. Nun habe ich die Sorge, dass er ihn mir wegnehmen könnte. Er ist selbstständig und will seine Eltern und Tante um Hilfe bitten, wenn mein Sohn aus der Krippe geholt werden muss. Ich habe mir extra Teilzeit genommen, damit genau das vermieden werden kann. Im Internet habe ich leider keinen Fall finden können, wo das Kind so klein ist. Danke Grüße
Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Ansonsten können Sie einfach mit dem Kind umziehen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist das jedoch bei einer derartigen Entfernung nicht möglich. Denn da es sich um etwas handelt, was über das tägliche hinausgeht, muss der Vater zustimmen. Das tut er jedoch nicht. Somit können Sie nicht einfach umziehen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ich vermute, dass ihr nicht verheiratet seid, aber das gemeinsame Sorgerecht habt? Wenn ja, kannst du hinziehen wohin du willst, euer Kind aber nur mit Zustimmung des KV.
Marti0510
Der KV will den Umzug nicht zulassen, er will unseren Sohn bei sich halten. Aber er arbeitet Vollzeit. Er akzeptiert die Entfernung von 300 km nicht... und das ist meine Sorge, dass ich vor Gericht ziehen muss... Und nein, wir sind nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht.
KielSprotte
Nach meiner Einschätzung hast du selbst vor Gericht schlechte Karten - 300 km sind eine Menge, ob da ein Richter mitmacht? Vor allem wenn der KV ein echtes Interesse an seinem Sohn hat. Ich würde mich eher darauf konzentrieren dir ein soziales Umfeld am jetzigen Wohnort aufzubauen und deine Familie und alte Freunde kannst du ja besuchen, wenn der Kleine bei seinem Vater ist (Wochenende).
malini
Ich glaube, du musst die Sichtweise ändern: du bist eher diejenige, die dem Vater das Kind wegnehmen will (zumindest aus der Sicht des Vaters). 300 km sind eine Menge und im Moment kannst du viel versprechen - aber wie sieht die Situation aus, wenn du vielleicht einen neuen Partner hast? Bist du dann immer noch bereit, den Sohn regelmäßig zum Vater zu bringen? 300 km einfache Strecke ist für ein (kleines) Kind recht viel und die Entfremdung vom Vater fast zwangsläufig auf Dauer. Ich kann den Vater verstehen, dass er dem nicht zustimmen will. Natürlich verstehe ich auch deine Position, aber du hast kein alleiniges Recht auf das Kind. Und über kurz oder lang klappt es eben wahrscheinlich nicht mehr, dass du jedes (zweite) Wochenende diese Strecke fährst.
misses-cat
Ich schreibe dir jetzt Mal wie es von aussen wirkt ohne das böse zu meinen, aber vielleicht verstehst du dann die Sichtweise die es von Aussen hat. Du bist eine Erwachsene Frau, die nicht in der Lage ist sich ein soziales Umfeld aufzubauen und Kontakt zum alten Umfeld zu halten über eine Distanz von 300km Das verlangst du aber von deinem Sohn, er soll jedes zweite Wochenende auf der Autobahn verbringen damit Mama glücklich ist. Das ist nicht eins zu eins meine Meinung aber diese Meinung vertreten bei Gericht und beim Jugendamt heute viele, nicht alle. Ob du einen eher konservativen Richter /Richterin erwischt die zu deinen Gunsten oder eine/n moderne/n kann dir keiner sagen
Marti0510
Danke für eure Ehrlichkeit. Ich weiß, was ihr meint.
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