MäuschenFfm
Guten Morgen, ich habe mich kürzlich von meinem Freund und Vater meines Kindes getrennt. Er weiß, das ich meinen Teil der Wohnung schon gekündigt habe und unsere Tochter (9 Monate) beim Umzug auch mitnehme. Das ist im Grunde okay für ihn, da ich noch Elternzeit hab und er Vollzeit am arbeiten ist. Laut seiner Aussage würde er mich auch bei der Wohnungssuche, Umzug etc. unterstützen, solange ich in der gleichen Stadt bleibe. Ist alles ganz schön und gut, aber ich möchte vom jetzigen Wohnort Frankfurt am Main ins knapp 40 km entfernten Mainz umziehen, da ich dort erstmal zu meinen Eltern kann, um alles in Ruhe erledigen zu können. Auch später kann mich meine Familie dort weiterhin unterstützen. (Die Familie des Kindsvaters wohnt ca. 2 Autostunden von uns entfernt). Er möchte dem allerdings nicht zustimmen. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Klar, er hat da schon auch ein Wörtchen mit zu reden, aber kann er mir das wirklich so einfach verbieten? Er soll seine Tochter so oft sehen können, wie er möchte, aber Mainz ist sogar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen und bietet mir einfach mehr Unterstützung. Ich werde Ende Oktober aus unserer Wohnung ausziehen und möchte meine Tochter nicht hier lassen. Wie könnte man das denn regeln? LG
Hallo, 1. Der Vermieter muss Sie aus dem Mietvertrag entlassen 2. Ohne seine Zustimmung dürfen Sie nicht umziehen - die Idee mit der halben Entfernung ist deshalb vllt. gar nicht schlecht Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst hinziehen wohin Du willst, beim Kind müsst ihr Euch einig sein. 40km sind nicht die Welt, aber für Papa im Alltag nicht geeignet. Du kannst einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen, dann enscheidet das Gericht. Wichtig wäre sich zu überlegen wie Du dem Vater entgegenkommen kannst. Auch nur 40km machen pro Umgang 160km die er fahren muss. Bist Du die Hälfte der Fahrten zu übernehmen ? Wäre ein Pluspunkt vor Gericht.
Pamo
Vielleicht könnt ihr euch darauf einigen, dass es ein Mittelweg wird? 20 km, die halbe Strecke? Bei deinem Gespräch mit ihm kannst du ihn in die Pflicht nehmen: Wenn er den Umzug mit Kind nach Mainz nicht erlaubt, dann muss er alternative Betreuung für das Kind leisten. Vielleicht entscheidet er, dass er lieber dem Umzug zustimmt als jeden zweiten Tag Babydienst zu haben. ;) Prinzipiell kann er den Umzug des Kindes "verbieten", da er durch das Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Falls ihr euch nicht gütlich einigen könnt, bleibt dir noch der Gang zum Familienrichter wo du Antrag auf alleiniges ABR stellst.
peekaboo
ansonsten ggf. VORSICHT... wenn Du im MIetvertrag mit eingetragen bist und der Vermieter dich nicht vorzeitig rausslässt haftest Du Meines Wissens für die Miete mit. LG Peeka
MäuschenFfm
Wir haben noch gar nicht darüber gesprochen, wie wir das mit dem bringen und holen machen würden. Er schließt es einfach für sich aus und hat ständig fixe Ideen zur Betreuung der kleinen. Er möchte sie in eine Krippe geben, dabei bin ich noch das ganze nächste Jahr in Elternzeit und hatte nicht vor, wegen ihm das vorzeitig zu beenden. Er möchte sie auch 2wochen bei ihm und die anderen bei mir haben. (Deswegen Krippe, weil dieses Modell sonst nicht geht mit seiner Arbeit). Ich bin bereit über vieles zu reden, aber er hat mich schon in der Schwangerschaft nicht wirklich unterstützt und die ersten 6 Monate nach der Geburt ebenfalls kaum etwas gemacht. Ja, er hat seine Rechte und das ist auch gut so, aber sich vorher Monate nicht drum kümmern und mir jetzt wieder seinen Willen aufdrücken können, finde ich nicht fair. Ich werde mir wohl erstmal Beratung geben lassen. Ich möchte in dieser Stadt nicht weiter wohnen und wenn er von der Arbeit her könnte, würde er auch nicht mehr hier wohnen. Es ist wohl auch keine Option mit nach Mainz zu ziehen (getrennte Wohnungen versteht sich). Ich kann ausziehen, weil ich rechtzeitig gekündigt habe, wovon er weiß. Bitte nicht auf Rechtschreibung achten...bin grad zu faul das ordentlich zu machen ; )
peekaboo
Du kommst nur aus dem MIetvertrag raus (vorrausgesetzt Du stehst mit drinnen), wenn der Vermieter und dein Freund dem zustimmt. Ansonsten zahlst Du weiter... Google mal ein bischen deswegen:Sorry, aber deine Antwort stimmt so nicht. Die Freundin ist nicht nur Vertragspartner des Sohnes, sondern alle 3 Parteien sind gleichberechtigte Vertragspartner. Will der Sohn weiter in der Wohnung bleiben, dann muss auch der Vermieter zustimmen. Das ist ungefähr so wie mit einem Bürgen, der aus der Bürgschaft raus will. Da muss ja auch die Bank dann zustimmen. Wenn der Sohn und der Vermieter sich einig sind, dann kann die Freundin aus dem Vertrag entlassen werden und es wird ein Zusatzvermerk in den aktuellen Mietvertrag geschrieben, bzw. es wird ein neuer Mietvertrag geschlossen. Wenn der Vermieter sich quer stellt, dann müssen BEIDE (also Sohn und Freundin) kündigen. Ob der Vermieter dann mit dem Sohn einen neuen Mietvertrag abschließt hängt vom Vermieter ab. Verpflichtet ist er nicht. Es geht aber nicht einfach so, dass die Freundin (selbst mit 3 Monatiger Frist) kündigt und dann fein raus ist. So einfach ist das bei gemeinsamen Mietverträgen nicht.
Pamo
Aaaaah, er stellt sich also das Wechselmodell vor. :D Damit will er sich den Kindesunterhalt sparen... Lass ihn das mal in Ruhe durchrechnen. Er will also einen Krippenplatz buchen und das Kind zwei Wochen im Monat dorthin schicken. Er wird schnell sehen, dass der Krippenplatz teurer wird als der vermeintlich eingesparte Kindesunterhalt. Und dass er keinen "halben" Krippenplatz bekommen wird. Lass ihn mal konkret suchen, dann merkt er schon dass es billiger als mit Mutti zuhause erst mal gar nicht geht.
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