Glück1720
Guten Tag, ich möchte mich von meinem Partner trennen. Ist es richtig, dass ich nur eine gewisse Kilometerzahl wegziehen kann ohne seine Zustimmung? Danke
Hallo, Sie dürfen ziehen wohin Sie wollen. Sollten Sie aber mit den gemeinsamen Kindern umziehen, ist es nicht so einfach. Sollten Sie die elterliche Sorge nämlich gemeinsam ausüben, bedeutet ein Umzug eine zustimmungsbedürftige Handlung von ihm. Wenn er dann nicht zustimmt dürfen Sie auch nicht einfach umziehen. Liebe Grüße NB
cube
Ja, die Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Vater, den du nicht erschweren darfst.
Andrea6
Nein, das ist nicht richtig : du kannst hinziehen wo du willst. Nur wenn ihr gemeinsame Kinder mit geinsamem Sorgerecht habt und du sie mitnehmen willst brauchst du seine Zustimmung.
cube
? Was bitte ist an der Antwort falsch? Sie fragt, ob sie das Einverständnis ihres Partners benötigt, wenn sie mehr als x km wegziehen will. Dann ist ja wohl davon auszugehen, dass es um gemeinsam Kinder geht. Darauf hat sie eine korrekte Antwort bekommen. Geht es hier Neuerdings nur noch darum, auch mal etwas gesagt zu haben? Wenn du nun schon meinst, es wäre ein Teil vergessen worden und damit die Antwort falsch, dann formuliere bitte selber auch wirklich korrekt. "Die Fragestellerin darf hinziehen wohin sie will, die gemeinsamen Kinder jedoch nicht bzw. nur mit Zustimmung des anderen Elternteils oder durch Erlaubnis des Familiengerichts".
Andrea6
An deiner Antwort ist nichts falsch. Ich hatte meine Antwort offenbar (nahezu) gleichzeitig mit deiner verfaßt und auf das AP geantwortet. Es erscheint aber unter deinem Posting und wirkt daher wie die Antwort darauf.
Glück1720
Von wie viel Kilometern sprechen wir hier denn die ich einfach nur so wegziehen kann ohne irgendeine Zustimmung. Und was wäre wenn ich etwas weiter entfernt ein Jobangebot hätte hier aber aktuell nichts hätte?
Sternenschnuppe
Ohne seine Zustimmung darfst Du nicht einmal eine Haustür weiterziehen mit den Kindern. Alleine kannst Du auch auswandern. Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und somit auch gemeinsam! über den Aufenthalt der Kinder zu entscheiden. Jobangebote etc. , das wird alles ggf. vor Gericht interessant, und da solltest Du einen festen Plan aufzeigen wie Du sicherstellst dass die Bindung zum Vater erhalten bleibt. Wie alt sind die Kinder und könnte er sie bei sich leben lassen? Das wäre das Risiko, dass sie ihm zugesprochen werden könnten, wenn Du keinen Plan hast.
cube
Wieviele Kilometer wird vermutlich jeder Richter (wenn es dazu kommt) anders auslegen. Dem einen sind schon 30 km zu viel, dem anderen eben nicht. Ziehst du innerhalb der gleichen Stadt um, denke ich nicht, dass es Probleme gibt. Ziehst du in eine andere Stadt - siehe oben. Natürlich hilft es, wenn du für den Umzug von zB 30 km triftige Gründe hast wie eben einen Job, der dir ein genügend hohes Einkommen ermöglicht, eure Kinder angemessen zu versorgen. Und dazu nachweisen kannst, das du die Hauptbezugsperson für euer Kind/Kinder bist und auch mit dem Job bleiben kannst. Am Besten wäre natürlich, du einigst dich mit deinem Noch-Partner. Aber da du hier fragst, gehst du wohl eher von einem Widerspruch seinerseits aus? Würde er denn im Zweifelsfall die Kinder haben wollen und entsprechend wehrhaft sein? Verdient er genug und könnte sich um die Kinder kümmern, ohne das diese ständig nach KiGa/Schule noch fremdbetreut werden müssten? Dann hätte er gute Chancen, den Umzug der Kinder zu verhindern bzw. diese bei sich behalten zu können. Sie würden keine Schul-/KiGa-Wechsel machen müssen, ihre Freunde behalten etc.
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