Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Thema Hochzeit wird wieder aktuell!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Thema Hochzeit wird wieder aktuell!

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Bin nun mit dem 2.Kind meines Freundes schwanger. Wir möchten gerne heiraten. Haben aber auf Grund von Hartz 4 so einige Fragen dazu. Ich bekomme neben ALG 1 noch ALG 2, Kindergeld und Unterhalt für meine große Tochter. Mein Freund bezieht auf Grund seiner Arbeitslosigkeit momentan auch nur ALG 1 und ALG 2. Zudem wohnen wir nicht zusammen. Und so soll es eigentlich auch bleiben. Mein Freund möchte seine Wohnung noch nicht aufgeben. Können wir heiraten und trotzdem bleibt alles so wie es momentan ist? Wenn wir nicht zusammenwohnen, zähle ich dann weiterhin als alleinstehend, oder nicht? Danke für Ihre Antwort. LG Lila


Mitglied inaktiv

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Also die Frage hättest du dir sparen können: Wenn ihr heiratet, geht das Amt selbstverständlich von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Dann müsst ihr sogar zusammenziehen, damit ihr Kosten spart. Alles andere ist Betrug und Achtung! Das wird teuer. Dann zählst du nirgends mehr als alleinerziehend.


Mitglied inaktiv

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Hallo Wir hatten das gleiche Problem da wir sehr schnell geheiratet haben und mein Mann ein Jahresvertrag hat für seine Wohnung hat. Ihr zählt dann als eine Bedarfsgemeinschaft und es wird nur eine Miete bezahlt und der Alleinerziehendenzuschlag fällt auch weg. LG


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