Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich frage mich, wie genau die Daten für das Elterngeld und die Elternzeit gerechnet werden. Das Elterngeld beantrage ich ja für Monate ab Geburtsdatum. Also wenn ich am 10.08.2018 entbinde wäre das ja immer der 10. bis zum einschließlich 9. des Folgemonats. Nun ist aber der Mutterschutz ja 8 Wochen nach Geburt. Das ist dann aber nicht der 10.10.2018, sondern der 5.10.18. Beantrage ich Elterngeld dann trotzdem ab dem 3. Lebensmonat? Und vor allem, wie mache ich es bei der Elternzeit? Danke an alle, die dazu was wissen ;) Caro
Hallo, Sie beantragen beides ab der Geburt. Beim Elterngeld wird in der ersten Zeit das Mutterschaftsgeld angerechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
du beantragst elternGELD ab der geburt und ElternZEIT einen tag NACh dem mutterschutz bis tag x. wenn du ein jahr möchtest, endet elternzeit einen tag vor dem 1. geb. wenn du zwei jahre möchtest, endet elterzeit einen tag vor dem 2. geb usw. du kannst aber auch jedes beliebige ende nehmen. du kannst bis zu 24 monate über den 3. geburtstag mit hinaus nehmen und deine elternzeit in 3 abschnitte aufteilen. die elternzeit muss aber aller spätestens einen tag vor dem 8. geburstag enden. also wenn du jetzt zwei jahre nimmst, vergiss den rest nicht falls du ihn brauchst, du musst den rest rechtzeitig beantragen, da alles was über den 8. geb raus geht, weg ist.
Felica
Kannst EG und EZ der einfach halber ab Geburt nehmen. Kannst auch erst Mutterschutz angeben und dann EZ, ist gehopft wie gesprungen. Wichtig, nenne ein genaues Datum. Außnahme, du meldest die EZ schon vor Geburt an, dann bitte das voraussichtlich ab dazu geben. DEm AG dann so schnell wie möglich, am besten spätestens eine Woche nach Geburt, die genauen Daten zukommen lassen. Ausstellen Geburtsurkunde geht ja meistens schnell. EG wird dann mit Mutterschutzgeld verrechnet. Ddu bekommst von der KK eine Mitteilung wie viel und über welchen Zeitraum du Mutterschaftsgeld bekommen hast, die Meldung nach Geburt also am besten am Entlassungstag bei der KK abgeben. Dann kommen auch recht schnell die anderen Dinge für den EG-Antrag. Da wie du schon recht erkannt hast Wochen keine 2 Lebensmonate sind, wirst du wenn sich da nichts verschoben hat für den zweiten Lebensmonat ein paar Tage EG bekommen. Schon deshalb sollte man EG ab Geburt einreichen. Die wissen ganz genau, die Kinder kommen selten an dem errechneten Datum, da man aber nicht weniger wie 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach Geburt bekommt, verschiebt sich das sehr häufig. Das kennen die aber schon. Du verlierst also nichts. Nur blöde ist halt das das bearbeiten dauern kann, deshalb alles so schnell wie möglich nach der Geburt beantragen. ich bin vom KH aus noch bei der KK vorbei, habe dort die zweite Mutterschaftsgeldzahlung und Anmeldung zur KK und Rentenversicherung für unser Kind gemacht. 2 oder 3 Wochen später hatte ich Rentennummer und Steuernummer und konnte direkt Elterngeld und Kindergeld beantragen. So hatten wir nahtlosen Übergang vom Mutterschaftsgeld in Elterngeld. Bei der EZ denke dran, wenn du sicher bist nach dem EG nicht wieder VZ einzusteigen, dann gebe dem AG direkt 2 Jahre EZ an. Sollte es finanziell knapp werden wenn das EG durch ist nach einem Jahr, dann kannst du innerhalb der EZ in TZ arbeiten ohne den VZ-Job kündigen zu müssen. oder doch weiterhin daheim bleiben weil kein Betreuungsplatz.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet. 1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...
Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?