Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nach Beendigung des Erziehungsurlaubes möchte ich wieder arbeiten. Vor der Schwangerschaft war ich in Vollzeit beschäftigt. Nach dem EU möchte ich in Teilzeit arbeiten. Dies hat der Arbeitgeber auch befürwortet. In meinem Arbeitsvertrag steht nun, dass die Teilzeit, wie von mir gewünscht, auf 6 Jahre befristet ist. Wenn ich nach diesen 6 Jahren nun aber wieder Vollzeit gehen möchte, wird mir das nur dann gestattet, wenn wieder Stellen vorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ich nicht wieder in Vollzeit arbeiten. Man hat mich allerdings nicht vorher in Kenntnis gesetzt, dass ich nach 6 Jahren keinen Anspruch auf eine Vollzeitstelle habe. Was kann ich tun ? LG Elke
HAllo, ich verstehe das nicht. Sind die sechs JAhre jetzt um? Was wollen Sie denn zeitmäßig arbeiten? Was steht im Vertrag? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nochmal meine Frage konkreter. 3 Jahre war ich in Erziehungsurlaub. Ab 01.04.2004 bin ich wieder am arbeiten. Auf meinen Wunsch in Teilzeit (19,25 Std./Woche). Nach 6 Jahren, wenn mein Sohn in die Schule geht, wollte ich wieder ganztags arbeiten gehen. Vom Arbeitgeber bekam ich einen unbefristeten Änderungsvertrag über Teilzeit. Dies heisst, nach 6 Jahren kann ich nicht automatisch, wie ich es möchte, in Vollzeit wieder arbeiten. Meine Frage, ist dies korrekt ? MfG Elke
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