Esther72
Hallo, ich möchte bei meinem AG während der Elternzeit eine TZ-Beschäftigung (16 Std.) antreten. Mein alter Job wurde in der Schwangerschaft unbefristet nachbesetzt, obwohl schon damals bekannt war, wann und mit welcher Stundenzahl ich zurückkehren möchte. Der nun angebotene Job entspricht bei weitem nicht den qualitativen Anforderungen der bisherigen Aufgaben. 1) Muss ich den neuen Aufgaben zustimmen? 2) Wo steht geschrieben, dass mir hieraus keine finanziellen Einschränkungen entstehen dürfen? Der AG hat übrigens ca. 2500 Mitarbeiter, ich bin bereits 19 Jahre dort beschäftigt. Danke für Ihre Antwort, LG Esther
Hallo, 1. Nur wenn sie den vertragl. Aufgaben entsprechen 2. Im TzBfG Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
nein sie müssen nnicht zustimmen es ist ihr recht das sie genau IHREn platz/ bzw einen gleichwertigen für sie bereit steht und keine Finanziellen nachteile haben. Wen er das nicht macht- ab zum arbeitsgericht und zum Gewerbe aufsichtsamt die können Ihnen auch genau Informationen darüber geben
Jessi86
Der AG ist nicht gezwungen, dir deinen alten Arbeitsplatz wieder zu geben. Er darf die Stelle nach belieben weiter besetzen. Er ist nur gezwungen dich wieder zu beschäftigen. Aber an welcher Stelle, dass ist dann seine Sache. Liebe Grüße Jessi
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