Mitglied inaktiv
Ich bin im EU, lebe aber voruebergehend im Ausland. Dort habe ich - mit Genehmigung meines AG - eine Teilzeitstelle angenommen. Ausserdem bekomme ich im Maerz des dritte Kind. - habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (bin ja noch beitragsfrei versichert in D) - habe ich Anspruch auf Erziehungsgeld? Wie wird das auslaendische Gehalt meines Mannes verrechnet? - gibt es irgendwas, das zu beachten waere? Erziehungszeiten werden mir (lt. BfA) angerechnet, muss ich dort nachweisen, dass ich nur eine bestimmte Wochenarbeitszeit gearbeitet habe (womit?). Vielen Dank! DUSA
Liebe Dusa, 1. Ja, aber eine Anteil vom AG 2. Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie · einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, · das Personensorgerecht für das Kind haben, · das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. Wenn Sie Anspruch haben, wird das Gehalt ganz normal berechnet 3. Sie dürfen ja nur 19 Std. arbeiten (s. Antwort unten), Sie werden ja einen Arbeitsvertrag haben, wo die Arbeitszeit geregelt ist Gruß, NB
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