Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit/arbeitslos

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitarbeit/arbeitslos

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Nach Ende des Erziehungsurlaubs möchte ich gerne teilzeit arbeiten, habe aber bislang noch keine Anstellung gefunden. Ich werde mich also zunächst arbeitslos melden. Muß ich für das Arbeitslosengeld mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten wollen oder gehr auch weniger ? Ich dachte zunächst an 10 Stunden die Woche (zwei Nachmittage) Viele Grüsse Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Claudia, ich verstehe die Frage irgendwie so gar nicht. Ich gehe erst mal davon aus, daß Sie zur Zeit in keinem Arbeitsverhältnis stehen.Sie müssen, um Arbeitslosengeld zu bekommen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das heißt, Sie müssen arbeitslos sein. Arbeitslos ist, wer in keinem Beschäftigungsverhältnis steht und eines sucht. Um arbeitslos zu sein, dürfen Sie weniger als 15 Std. arbeiten und haben trotzdem Anspruch auf Arbgeld, es wird aber ein Abzug für das Nebeneinkommen vorgenommen. N. Bader


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