Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit

Frage: Teilzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau RAin Bader, Mitte August 07 endet mein Erziehungs-urlaub. Habe mich telefonisch bei meinem Arbeitgeber gemeldet, habe ihm mitgetelt, daß ich gerne Teilzeit arbeiten möchte. Er sagte mir, daß er mir keine Teilzeitstelle anbieten kann da die Kanzlei mit Teilzeitkräften nicht laufen könne. Er hat mir empfohlen, daß ich mich bei der Agentur für Arbeit melde und mir eine Stelle suche. Ich bin total verzweifelt. Ich weiß allerdings nicht wieviele Angestellten zur Zeit in der Kanzlei tätig sind und ob ich doch ein Recht auf Teilzeit habe. Was soll ich tun? Macht es einen Sinn wenn ich jetzt noch einen Antrag auf Teilzeit stelle, da er mir ja schon telefonisch mitgeteilt hat, daß Teilzeit nicht möglich ist? Wie soll ich mich verhalten? Muß ich jetzt Kündigen Danke für Ihre Antwort K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sollten erst einmal versuchen herauszufinden, wieviele Mitarbeiter er hat. Wenn es weniger als 15 sind, haben Sie keinen Anspruch. Ansonsten würde ich den Antrag, wie der Gesetzgeber vorschreibt, schriftl. stellen. Wenn der Ag sich dann nicht meldet, entsteht ein Anspruch. Auf keinen Fall kündigen - das können Sie immer noch. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau RAin Bader, vielen Danke für Ihre Antwort. Reicht es, wenn ich den Antrag per Mail stelle oder muß ich alles per Post Schicken? Vielen Dank K


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