Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit

Frage: Teilzeit

Mitglied inaktiv

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Das Recht auf Teilzeit, gilt das nur während des Erziehungsurlaubes oder auch auch danach, wenn man wieder beruflich einsteigen will?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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hallo, teilzeit arbeit=halbtags, gilt nicht nur für den erziehungsurlaub, sondern auch danach. allerding verdienst du ja auch dem entsprechend wenig-erziehungsgeld fällt dann ja weg...und ob das zum (über)leben reicht?????!!!!! mfg


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