Sehr geehrte Frau Bader,
Am 23.02.2019 endet ein Jahr meiner 2 Jahre beantragten Elternzeit ich hatte damals beantragt ab Ende des ersten Jahres der Elternzeit wieder in Teilzeit zu arbeiten. Damals erwähnte meine Chefin dass sie sich die Teilzeitstellen nicht so aus dem Ärmel schütteln kann und wie ich mir das vorstelle ich muss dazu sagen dass ich die erste Schwangere Mitarbeiterin die sie hat. Nun habe ich eine Frage ich habe gelesen dass man eventuell auch bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit eine Stelle angehen darf mit Erlaubnis des derzeitigen Arbeitgebers.
Würde dann die Festanstellung die ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe verfallen oder würde diese das letzte Jahr der Elternzeit weiterhin bestehen?
(Das 3. Jahr Elternzeit habe ich mir für einen späteren zeitpunkt aufgehoben)
von
mimimetus
am 14.12.2018, 23:09
Antwort auf:
Teilzeit während elternzeit
Hallo,
wenn der AG weniger als 15 AN hat o wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen muss er Ihnen keine TZ anbieten.
Dann könenn Sie mit seiner Zustimmung bei einem anderen AG arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2018
Antwort auf:
Teilzeit während elternzeit
du darfst bis zu 30 h woanders in tz arbeiten wenn dein AG zustimmt. vorher! also erst fragen, dann vertrag unterschreiben. und solange die elternzeit parallel läuft bei deinem AG, bist du dort auch angestellt. wenn du dir das 3. jahr aufheben möchtest, unterschreibst du woanders halt nur einen tz vertrag über ein jahr (parallel zum 2. elternzeit jahr, was dann ja anfängt).
was möchest du danach denn? wieder vollzeit bei deinem AG? du kannst ja das 3. jahr dann noch dranhängen und die tz beim andren AG verlängern um die zeit. das ginge auch. nur wenn du die EZ nicht verlängerst und beim neuen AG bleiben möchtest, musst du kündien.
von
mellomania
am 15.12.2018, 07:05