Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit + Unterhalt

Frage: Teilzeit + Unterhalt

natascha74

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Hallo Frau Bader! Der Bar-Unterhaltspflichtige Elternteil (ET) geht z.Zt. Teilzeit arbeiten, könnte vom Arbeitgeber aus auch Vollzeit gehen - einer Vollzeitbeschäftigung steht somit nichts im Wege. Führt einen Singlehaushalt, muß auch niemanden Pflegen. Welcher Betrag ist für den Kindesunterhalt relevant - Vollzeitverdienst oder Teilzeitverdienst. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da er wahrscheinlich eine Erwerbsobliegenheit hat, muss er VZ arbeiten gehen u wird auch so eingestuft Liebe Grüsse, NB


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