natascha74
Hallo Frau Bader! Der Bar-Unterhaltspflichtige Elternteil (ET) geht z.Zt. Teilzeit arbeiten, könnte vom Arbeitgeber aus auch Vollzeit gehen - einer Vollzeitbeschäftigung steht somit nichts im Wege. Führt einen Singlehaushalt, muß auch niemanden Pflegen. Welcher Betrag ist für den Kindesunterhalt relevant - Vollzeitverdienst oder Teilzeitverdienst. Vielen Dank
Hallo, da er wahrscheinlich eine Erwerbsobliegenheit hat, muss er VZ arbeiten gehen u wird auch so eingestuft Liebe Grüsse, NB
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Hallo!ich habe einen Freund der noch zwei Kinder hat und Unterhaltspflichtig ist zusammen haben wir eine knapp ein Jahr alte Tochter!mein ein Jahr Elternzeit ist rum und ich würde gern in Teilzeit wieder arbeiten gehen mein freund und ich wollten uns die Arbeitszeit teilen damit unsere Tochter nicht zur Tagesmutter muss jetzt wird ihm der Unterhalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Hallo, Mein Kind 17J.macht zur Zeit ein FSJ, beide Elternteile sind damit einverstanden. Es bekommt 300 Euro Taschengeld und 150 Euro Ersatzleistungen (für Unterkunft und Verpflegung) in wieweit wird dies bei der Höhe des Unterhaltes berücksichtigt? Gibt es einen Freibetrag der dem Kind zur Verfügung steht? Über Hilfe bei der Frage würde i ...
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Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
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