natascha74
Hallo Frau Bader! Der Bar-Unterhaltspflichtige Elternteil (ET) geht z.Zt. Teilzeit arbeiten, könnte vom Arbeitgeber aus auch Vollzeit gehen - einer Vollzeitbeschäftigung steht somit nichts im Wege. Führt einen Singlehaushalt, muß auch niemanden Pflegen. Welcher Betrag ist für den Kindesunterhalt relevant - Vollzeitverdienst oder Teilzeitverdienst. Vielen Dank
Hallo, da er wahrscheinlich eine Erwerbsobliegenheit hat, muss er VZ arbeiten gehen u wird auch so eingestuft Liebe Grüsse, NB
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Hallo!ich habe einen Freund der noch zwei Kinder hat und Unterhaltspflichtig ist zusammen haben wir eine knapp ein Jahr alte Tochter!mein ein Jahr Elternzeit ist rum und ich würde gern in Teilzeit wieder arbeiten gehen mein freund und ich wollten uns die Arbeitszeit teilen damit unsere Tochter nicht zur Tagesmutter muss jetzt wird ihm der Unterhalt ...
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Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
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Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
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