Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit / Teilzeit / Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit / Teilzeit / Unterhalt

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Hallo Frau Bader, Sie hatten meine Frage gestern schon einmal beantwortet, leider gab es da ein Mißverständnis. Deshalb heute nochmal neu. Wir sind beide BARunterhaltspflichtig für je ein Kind (d. h. beide Kinder leben nicht bei uns sondern bei Mutter / Vater und wir zahlen Unterhalt) und haben zusammen ein gemeinsames Kind (1 Jahr). Im Moment arbeitet nur mein Mann und ich habe Elternzeit und einen 350,00 € Job. Da wir finanziell nicht mehr zurechtkommen, würden wir beide gern auf die 30 Stunden Regelung zurückkommen. Da mein Mann dann wesentlich weniger verdienen würde (andere Steuerklasse, weniger Stunden) würde auch der Unterhalt für sein Kind erheblich sinken, der für mein Kind würde wiederum ansteigen. Jetzt hat das Jugendamt gesagt (vom Kind meines Mannes), daß ginge nicht, er müßte weiter 40 Stunden arbeiten und auch Steuerklasse III behalten. Ist das richtig? Ich habe doch auch eine erhöhte Erwerbsoliegenheit? Danke für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Annie, im vorliegenden Fall liegt eine sehr ungewöhnliche Konstellation vor. Ich denke, wenn beide 30 Std/ Wo. arbeiten, werden die Unterhaltsverpflichtungen insgesamt am besetn befriedigt. Deshalb halte ich das für ok. Gruß, NB


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