Jennifer86
Guten Tag, Ich habe eine Frage. Ich befinde mich in einer katastrophalen Situation. Bin im Moment schwanger und es steht schon fest, dass ich leider alleinerziehend sein werde. Ich allein werde ausschließlich für das Kind sorgen. Der Vater verdient viel zu wenig und kann somit keinen Unterhalt leisten. An dieser beruflichen Situation wird und kann sich auch leider nichts ändern.Der Vorschussvom Jugendamt mit 150€ wird mich in der Elternzeit allerdings nicht retten Elterngeld - Miete- laufende Kosten etc Nun meinte der Herr vom Jugedamt ich könne für das Kind selbst Hartz4beantragen. Nun ist meine Frage wie so etwas aussieht Ich selbst beziehe kein Hartz 4 und inwieweit wird mich das unterstützen finanziell? Finde hierzu leider keine Infos im Netz. Bis zum Termin im Jobcenter hab ich mir den Kopf zerbrochen. Ich werde Elterngeld ca 850€ bekommen. Davon dann schon 460€ Warmmiete mit Strom + KFZ Finanzierung, Versicherungen... wie wird so etwas berechnet ob man Unterstützung bzw Hartz 4 fürs Kind bekommt? Habe ich überhaupt Chancen?
Hallo, das hängt von der Höhe der Einkünfte ab. H IV, Wohngeld, Kinderzuschlag. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Evtl hast du auch Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld (statt Hartz 4). Beides ist einkommensabhängig. LG luvi
Kristiiin
Sieht bei mir 1 zu 1 genauso aus. Ich kenne das Problem (Nur dass man hier für 460€ nicht Mal ne 1-Zimmerwohnung bekommt...) Auf Grund meines vorherigen Einkommes habe ich keinen Anspruch auf Nichts wurde mir gesagt (und ebenso dass 1200€ genug zum Leben mit Kind sind), außer ggf. Unterhalt vom Vater des Kindes. Vllt haben Sie Anspruch auf Wohngeld. Würde mal den Antrag stellen. Dass man Hartz4 für ein Kind bekommt, kann ich mir nicht vorstellen...
luvi
Hallo, Klar kann man für eine Kind Hartz 4 bekommen. Je nach Alter des Kindes gibt's unterschiedlich viel. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss wird allerdings mit dem Anspruch verrechnet. Ich denke, am ehesten habt ihr Anspruch auf Wohngeld. Anspruch auf Kinderzuschlag hat man, wenn so Hartz 4 Bezug vermieden werden kann. Luvi
Mitglied inaktiv
Autsch, na da hat ja wer Ahnung..... Nein, für ein Kind kannst du kein Hartz4 beantragen. Sondern nur Sozialgeld. DEN !! Unterschied sollte man beim JA auch kennen. Davon ab wird euer beider "Einkommen" berücksichtigt, sprich Du müsstest dann eben Hartz4 anmelden, alles komplett offen legen und dann würde man aus euch eine Bedarfsgemeinschaft machen. dann würde man für euch beide prüfen ob überhaupt ein Anspruch besteht. Du könntest auch prüfen lassen ob ihr Anspruch auf Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld habt. Das greift aber nur wenn du nicht in den Hartz4-Status rutscht.
Surematu
Ich war fast in deiner Situation,mein Sohn war zum Zeitpunkt der Trennung 6 Monate alt. Ich habe mich bei pro familia beraten lassen was die finanzielle Zukunft angeht. Z.b. habe ich dann Elterngeld plus beantragt,dass heißt du bekommst die Hälfte von dem Geld,dementsprechend sollte ich mit dem Bescheid zum Jobcenter und aufstockend H4 beantragen. Ich bekomme das Elterngeld angerechnet und die Miete wird übernommen,mein Sojn bekommt an seinen Regelbedarf sein Kindergeld sowie seinen Unterhaltsvorschuss angerechnet,da sein Vater nicht willig ist zu zahlen. Wir kommen so gut um die Runden. Ich habe eben den Ratschlag der Beraterin umgesetzt,da mein Arbeitsvertrag kurz nach der Geburt ausgelaufen ist,war das persönlich die bessere Entscheidung. Alternativ kannst du Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen.
Mitglied inaktiv
Luvi, nein kann man nicht. Schau dir mal die Grundvoraussetzungen für Hartz4 an, man muss grundsätzlich arbeitsfähig sein. Was ein Kind eben nicht ist. Entsprechend wird für Kinder Sozialgeld gezahlt, nicht Hartz4. Auch wenn viele meinen das wäre das gleiche, stimmt das eben nicht. Und es gibt teils extreme Unterschiede.
Kristiiin
Ernsthaft, man kann Elterngeld+ mit Hartz4 aufstocken? Wieso plane ich wieder TZ arbeiten zu gehen sobald mein Kleiner 6 Monate alt ist... ?! Sorry, Nichts Persönliches, aber das darf doch nicht wahr sein!
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