Jennifer86
Guten Tag, Ich habe eine Frage. Ich befinde mich in einer katastrophalen Situation. Bin im Moment schwanger und es steht schon fest, dass ich leider alleinerziehend sein werde. Ich allein werde ausschließlich für das Kind sorgen. Der Vater verdient viel zu wenig und kann somit keinen Unterhalt leisten. An dieser beruflichen Situation wird und kann sich auch leider nichts ändern.Der Vorschussvom Jugendamt mit 150€ wird mich in der Elternzeit allerdings nicht retten Elterngeld - Miete- laufende Kosten etc Nun meinte der Herr vom Jugedamt ich könne für das Kind selbst Hartz4beantragen. Nun ist meine Frage wie so etwas aussieht Ich selbst beziehe kein Hartz 4 und inwieweit wird mich das unterstützen finanziell? Finde hierzu leider keine Infos im Netz. Bis zum Termin im Jobcenter hab ich mir den Kopf zerbrochen. Ich werde Elterngeld ca 850€ bekommen. Davon dann schon 460€ Warmmiete mit Strom + KFZ Finanzierung, Versicherungen... wie wird so etwas berechnet ob man Unterstützung bzw Hartz 4 fürs Kind bekommt? Habe ich überhaupt Chancen?
Hallo, das hängt von der Höhe der Einkünfte ab. H IV, Wohngeld, Kinderzuschlag. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Evtl hast du auch Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld (statt Hartz 4). Beides ist einkommensabhängig. LG luvi
Kristiiin
Sieht bei mir 1 zu 1 genauso aus. Ich kenne das Problem (Nur dass man hier für 460€ nicht Mal ne 1-Zimmerwohnung bekommt...) Auf Grund meines vorherigen Einkommes habe ich keinen Anspruch auf Nichts wurde mir gesagt (und ebenso dass 1200€ genug zum Leben mit Kind sind), außer ggf. Unterhalt vom Vater des Kindes. Vllt haben Sie Anspruch auf Wohngeld. Würde mal den Antrag stellen. Dass man Hartz4 für ein Kind bekommt, kann ich mir nicht vorstellen...
luvi
Hallo, Klar kann man für eine Kind Hartz 4 bekommen. Je nach Alter des Kindes gibt's unterschiedlich viel. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss wird allerdings mit dem Anspruch verrechnet. Ich denke, am ehesten habt ihr Anspruch auf Wohngeld. Anspruch auf Kinderzuschlag hat man, wenn so Hartz 4 Bezug vermieden werden kann. Luvi
Mitglied inaktiv
Autsch, na da hat ja wer Ahnung..... Nein, für ein Kind kannst du kein Hartz4 beantragen. Sondern nur Sozialgeld. DEN !! Unterschied sollte man beim JA auch kennen. Davon ab wird euer beider "Einkommen" berücksichtigt, sprich Du müsstest dann eben Hartz4 anmelden, alles komplett offen legen und dann würde man aus euch eine Bedarfsgemeinschaft machen. dann würde man für euch beide prüfen ob überhaupt ein Anspruch besteht. Du könntest auch prüfen lassen ob ihr Anspruch auf Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld habt. Das greift aber nur wenn du nicht in den Hartz4-Status rutscht.
Surematu
Ich war fast in deiner Situation,mein Sohn war zum Zeitpunkt der Trennung 6 Monate alt. Ich habe mich bei pro familia beraten lassen was die finanzielle Zukunft angeht. Z.b. habe ich dann Elterngeld plus beantragt,dass heißt du bekommst die Hälfte von dem Geld,dementsprechend sollte ich mit dem Bescheid zum Jobcenter und aufstockend H4 beantragen. Ich bekomme das Elterngeld angerechnet und die Miete wird übernommen,mein Sojn bekommt an seinen Regelbedarf sein Kindergeld sowie seinen Unterhaltsvorschuss angerechnet,da sein Vater nicht willig ist zu zahlen. Wir kommen so gut um die Runden. Ich habe eben den Ratschlag der Beraterin umgesetzt,da mein Arbeitsvertrag kurz nach der Geburt ausgelaufen ist,war das persönlich die bessere Entscheidung. Alternativ kannst du Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen.
Mitglied inaktiv
Luvi, nein kann man nicht. Schau dir mal die Grundvoraussetzungen für Hartz4 an, man muss grundsätzlich arbeitsfähig sein. Was ein Kind eben nicht ist. Entsprechend wird für Kinder Sozialgeld gezahlt, nicht Hartz4. Auch wenn viele meinen das wäre das gleiche, stimmt das eben nicht. Und es gibt teils extreme Unterschiede.
Kristiiin
Ernsthaft, man kann Elterngeld+ mit Hartz4 aufstocken? Wieso plane ich wieder TZ arbeiten zu gehen sobald mein Kleiner 6 Monate alt ist... ?! Sorry, Nichts Persönliches, aber das darf doch nicht wahr sein!
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit