Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt/Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt/Elternzeit

Regine

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner hat aus einer kurzfristigen Bekanntschaft ein Kind, welchem er zu Unterhalt verpflichtet ist. Durch Streitigkeiten mit der Kindesmutter, hat er den Unterhalt damals beim Jugenamt titulieren lassen. Nun bekommen wir ein gemeinsames Kind. Ich befinde mich Richtung Ende meiner Ausbildung. Um meine Ausbildung beenden zu können, wäre es für uns sehr wichtig, dass mein Partner drei Monate in Elternzeit (einkommen dann 1200) geht, damit ich meine Abschlussarbeit schreiben kann. Erbringe ich die Leistung nicht fristgerecht, verfällt meine Ausbildungsförderung und ich würde in Hartz 4 rutschen, was unbedingt zu vermeiden ist, da wir dann nur das Gehalt meines Mannes zu dritt hätten, wovon wir faktisch nicht leben können. Nun hat mein Partner mit der Kindesmutter das Gespräch gesucht, um ihr mitzuteilen, dass es für unsere finanzielle Lage (ich den Abschlschluss machen muss) wichtig ist, dass er in Elternzeit geht. Es für uns anders einfach nicht zu regeln ist. Die Kindesmutter stellt jedoch Forderungen und sagt: Nur Elternzeit, wenn du dies oder jenes machst, aktzeptiere ich eine Aussetzung des Unterhalts... Es wird regelrecht gedroht. (Die Kindesmutter lebt mit neuem Partner, sind finanziell abgesichert und können es sich leisten drei Monate auf den Unterhalt zu verzichten). Meine konkrete Frage: - Wie kann mein Partner sein Recht auf Elternzeit durchsetzen - Was passiert mit dem Titel? Für drei Monate aussetzen - Welche Schritte müssen wir gehen - Wie könnte man eine außergerichtliche Lösung finden (Geld für Anwalt und Gericht ist nicht vorhanden) - Wie können wir uns gegen das Erpressen wehren, nur Elternzeit wenn... - das Recht kann es doch nicht so wollen, dass die ganze Elternzeit auf mich (Frau) geschoben wird und ich meinen Lebensentwurf den Launen einer fremden Frau unterwerfen muss. Effekt für die Frauen ist doch hier, dass sie in schlechtbezahlten Jobs arbeiten und später unter Altersarmut leiden..... Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße Regine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob der KV in EZ gehen und damit seine UNterhaltspflicht verletzten kann, muss aus den Gesamtumständen ermittelt werden - ob es also wirtschaftlich Sinn macht. Das prüft im Zweifel ein Richter. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Die KM hat recht. Dein Mann darf sein Einkommen nicht schuldhaft verringern, wenn er dadurch nicht mehr in der Lage ist seinen Verpflichtungen (Unterhalt) nachzukommen. Elternzeit muss man sich leisten können. Vielleicht kann er ja zumindest in TZ (innerhalb der EZ) arbeiten. Schaue dir mal die andere Seite an: warum sollte Kind 1 (denn Unterhalt ist für das Kind, nicht für die Mutter) wg. Kind 2 verzichten? Und Unterhalt für 3 Monate dürfte jetzt nicht so eine Megasumme sein, versucht doch diesen Betrag im Laufe deiner Schwangerschaft auf die Seite zu legen.


misses-cat

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Das stimmt so nicht, Frau Bader hat mehrfach schon geantwortet das es mit triftigen Gründen möglich ist, sogar bis zu einem Jahr. Hartz4 abwenden wird sicher als Grund durchgehen vör allem wenn es sich um drei Monate handelt. Ganz ehrlich? Ich habe selber zwei Kinder von meinem Ex der seit einem Jahr nicht mehr zählt weil er einfach keine Lust hat ( er hat keinen Grund, ausser das er nur arbeitet wenn es seine Traumarbeit ist), das ist wenigstens ein Grund


Regine

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Hey, ich dank euch für die Kommemtare. Ich habe selbst schon vielfach gelesen, erhoffe mir jedoch nun eine fundierte Antwort von einer Fachfrau der Unterhalts-/Familien - Juristerei. Grüße euch


Felica

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Dein Mann hat mit dieser Begründung gute Chancen einen Anspruch auf EZ und damit Verringerung der Unterhaltszahlungen zu haben. Was kielsprotte schreibt stimmt insofern, wenn beide Eltern in EZ geht. In eurem Falle wäre es aber extrem nachteilig wenn dein Mann auf EZ verzichten würde. Vor allem zu deinem Nachteil. Ich würde mich ans JA wenden oder direkt an einen Anwalt um den Titel ändern zu lassen. Er muss eh angepasst werden.


Sternenschnuppe

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Da es einen Titel gibt, kann sie jederzeit pfänden lassen. Es ist rechtlich an ihm diesen Titel ändern zu lassen. Das kostet vor allem Zeit und ER muss es über einen Anwalt in die Wege leiten. Kostet also auch. Schaut mal in die Düsseldorfer Tabelle ob er beide Kinder mit seinem normalen Netto bedienen kann. Wenn nein, dann muss der Titel eh angepasst werden, wenn nein, dann schaut die 3 Monate zu überbrücken und zu zahlen. Es ist egal wie viel sie oder ihr Partner verdienen, das Kind hat den Anspruch gegenüber Deines Partners! Und wann und in welch finanzieller Lage ihr weitere Kinder bekommt, das ist Eure Entscheidung. Um eine Pfändung zu umgehen also schnellstmöglich selbst klären oder eben zahlen wie bisher.


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