Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt bei Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt bei Elternzeit

Rosi83

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Guten Tag, der Vater meines 1. Kindes arbeitet momentan Teilzeit und bezahlt den mindestsatz. Er geht jetzt in Elternzeit und möchte dann die Zahlung einstellen, da er zu wenig Elterngeld bekommt. Ist das rechtens? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo hier gilt die berühmte juristische Aussage: „es kommt darauf an". Es ist hier im Einzelfall zu prüfen, wie die wirtschaftliche Situation in der neuen Familie ist. Wenn es darin wirtschaftlich Sinn macht, dass die Frau arbeitet und der Mann zu Hause bleibt und in Elternzeit geht, ist es nicht zu beanstanden. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein. er darf sich nicht absichtlich schlechter stellen um dann nix zahlen zu müssen. das muss er weiterhin. er erhält ja elterngeld. und wenn er das nicht erhält muss er schauen wie er bezahlt


Felica

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Ja und nein. Ja, er hat einen Anspruch auf EZ und darf dann unter Umständen auch die Unterhaltszahlungen einstellen. Aber, es muss geprüft werden ob er einen Anspruch gegenüber seiner Frau hat bzw der Kindesalter, aus dessen Anspruch dann er Unterhaltszahlungen leisten muss. Und, er darf nur dann in EZ gehen wenn der Verzicht auf diese besondere Härte für die Familie darstellen würde. Das wäre zB dann der Fall wenn die Mutter deutlich besser verdient als der Vater. In dem Falle geht sie dann arbeiten und er in zulässiger EZ. Was nicht geht ist das beide daheim bleiben. Ein er darf es nicht oder er darf es ist also falsch. Wäre er eine Frau würde ja auch niemand die EZ anzweifeln. Entsprechend dürfen Männer nicht schlechter gestellt werden als Frauen.


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