Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich will nach meiner Elternzeit an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, allerdings nur in Teilzeit. Wieviel Urlaub steht mir dann zu - wird das anteilig berechnet? Danke
Hallo, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche mind 24 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
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Hallo! Ich hatte letzter Jahr in meiner SS ein Beschäftigungsverbot und habe aus dieser Zeit noch 28d Urlaub (Vollzeitstelle). Meine Elternzeit läuft bis April 2021. Nun möchte ich ab November 2020 in Teilzeit wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber möchte nun dass ich die Elternzeit zu Ende Oktober beende, dann den Rest-Urlaub nehme und dann ...
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Hallo nochmal:) Wenn ich Teilzeit in Elternzeit mache, darf ich meinen Resturlaub nehmen, den ich noch habe von vor meiner Schwangerschaft? Bekomme jetzt im Juni 22 mein 3. Kind und möchte 2 Jahre EZ nehmen, aber im 2. Jahr (ab ca September 2023) maximal 30 Stunden arbeiten und möchte gerne dann zu Beginn meinen Resturlaub nehmen.:) Liebe G ...
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