Kristina4186
Hallo! Ich hatte letzter Jahr in meiner SS ein Beschäftigungsverbot und habe aus dieser Zeit noch 28d Urlaub (Vollzeitstelle). Meine Elternzeit läuft bis April 2021. Nun möchte ich ab November 2020 in Teilzeit wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber möchte nun dass ich die Elternzeit zu Ende Oktober beende, dann den Rest-Urlaub nehme und dann wieder Elternzeit beantrage, um in Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten. Es heißt ich kann erst Teilzeit arbeiten wenn das Urlaubskonto vorher auf null ist. Kann ich denn nicht einfach nach der Elternzeit im Mai/ Juni den Urlaub direkt im Anschluss nehmen? Vielen Dank und viele Grüße, Kristina L
Hallo, was ihr Arbeitgeber da von Ihnen verlangt, ist eher ungewöhnlich. Ich würde davon auch abraten aus mehreren Gründen. Zwingen kann er Sie nicht. Zum einen verschwenden Sie einen Abschnitt Elternzeit (es dürfen nur drei sein). Außerdem sind Sie in dieser Zeit kündbar. Den Resturlaub können Sie in dem Jahr nehmen, indem die Elternzeit endet oder noch im Folgejahr. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Du kannst deinen alten Urlaub noch bis zum Ende des Folgejahres nehmen, in dem du aus der Elternzeit kommst, also bis Ende 2022. Dein Chef kann dich nicht zwingen, die Elternzeit bzw. den Urlaub so zu nehmen, wie er das möchte. Außerdem kann man die Elternzeit nur in 3 Teile aufteilen. Machst du es so, wie vom Arbeitgeber gewünscht, nimmst u bereits 2 Teile. Du bist dadurch unflexibler, wenn du später noch mal Elternzeit möchtest. LG luvi
Mitglied inaktiv
Ich wäre auch vorsichtig, nicht das er dir kündigen will so ohne EZ
Hallo, was ihr Arbeitgeber da von Ihnen verlangt, ist eher ungewöhnlich. Ich würde davon auch abraten aus mehreren Gründen. Zwingen kann er Sie nicht. Zum einen verschwenden Sie einen Abschnitt Elternzeit (es dürfen nur drei sein). Außerdem sind Sie in dieser Zeit kündbar. Den Resturlaub können Sie in dem Jahr nehmen, indem die Elternzeit endet oder noch im Folgejahr. Liebe Grüße NB
Kristina4186
Vielen Dank für die Antworten. Ich war etwas verunsichert weil ich diesen Link gefunden hatte: Achtung: Das Bundeselterngeldgesetz schützt dich nicht mehr vor dem Verfall deiner Urlaubsansprüche, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Du stellst dem Arbeitgeber deine (reduzierte) Arbeitskraft zur Verfügung und kannst ganz regulär Urlaub nehmen. Das bedeutet, der Resturlaub verfällt spätestens am 31.03. des Folgejahres, wenn der Arbeitgeber dich klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub verfallen wird (LAG Köln, Urteil vom 09.04.2019 – 4 Sa 242/18). Quelle: www.elterngeld.de
85kathali
Das was du da gefunden hast gilt für den Urlaub, den du durch Teilzeitarbeit im Nov&Dez. 2020 erhältst, der verfällt dann praktisch, wenn du ihn bis zum 31.3.2021 nicht genommen hast. Also Pass auf, wenn du Urlaub nimmst, dass du den dann zuerst nimmst. Den anderen Urlaub kannst du bis Ende 2021 in Absprache jederzeit nehmen. Dein Arbeitgeber wird halt keine Lust haben auf die Gehaltsabrechung, da er diese Urlaubstage mit Vollzeit vergüten muss. Also wenn du zB im Dezember 10 Tage Urlaub nimmst, wovon 5 neuerworbenen Urlaub sind uns fünf Alter, dann muss er dir für diese fünf alten Tage dein Vollzeitgehalt zahlen (oder mehr, weil Wochenende auch, das weiß ich nixht)
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