Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, Urlaub und Teilzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit, Urlaub und Teilzeit

Hoffnung2017

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Hallo Frau Bader, ich stelle mir folgende Frage. Mein Mutterschutz geht bis zum 13.3.22. Ich habe noch 19 Tage Urlaub für 2021 und 2022. Ab Mai 2022 möchte ich in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. Das heißt es kommt neuer Urlaub in Teilzeit für 2022 dazu. Ich überlege den alten Urlaub vor Beginn der Elternzeit zu nehmen. Dann verliere ich allerdings Elternzeit. Alternativ kann es aber auch sinnvoll sein den Urlaub aus meiner Vollzeitstelle erst nach meiner 2 jährigen Elternzeit zu nehmen. Wie geht mein Arbeitgeber mit meinem Alturlaub 19 Tage um wenn ich in Teilzeit während der Elternzeit arbeite. Kann ich rechtlich die 19 Tage bis 2024 stehen lassen und erst nach meiner Elternzeit nehmen? Vielen Dank Nathalie Kirschner


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie verlieren EG, wenn Sie es zwischendrin nehmen. 2. VZ-Urlaub sollte in VZ genommen werden (oder muss im Dreisatz heruntergebrochen werden). 3. Lt § 17 BEEG können sie den Resturlaub nach der EZ nehmen. Liebe Grüße NB


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