Mitglied inaktiv
Hallo nochmal:) Wenn ich Teilzeit in Elternzeit mache, darf ich meinen Resturlaub nehmen, den ich noch habe von vor meiner Schwangerschaft? Bekomme jetzt im Juni 22 mein 3. Kind und möchte 2 Jahre EZ nehmen, aber im 2. Jahr (ab ca September 2023) maximal 30 Stunden arbeiten und möchte gerne dann zu Beginn meinen Resturlaub nehmen.:) Liebe Grüße
Hallo, der Urlaub aus der VZ soll auch in VZ genommen werden. Das geht ja noch nach der EZ, § 17 BEEG. Liebe Grüße NB
mellomania
Nein. Das sind getrennte Verträge. Urlaub bleibt stehen der aus der vollzeit ist. Bis die ez rum ist bzw bis zum Ende des Folgejahres
Mitglied inaktiv
Ich durfte ihn nehmen. Mein AG war froh, dass er die Rückstellung nicht mehr hatte. Er wurde natürlich als VZ Urlaub gewährt. Wenn du nach der EZ in TZ arbeiten würdest, hättest du auch einen neuen Vertrag. Das Argument ist also hinfällig.
mellomania
Nein es ist nicht hinfällig. Frau Bader sagte jüngst das gleiche. Wenn du danach dauerhaft in tz arbeitest, kannst du ihn vollzeit nehmen oder er wird im Dreisatz runtergerechnet. Nimmst du ihn vollzeit während tz in ez endet die ez. Da du dann vz bist was in ez nicht geht
Mitglied inaktiv
Noch mal: bei mir ging es. 1 Urlaubs Tag zählt 10 Stunden. Ob nun VZ oder TZ. Ich habe halt nur keine 30 Tage. Ich habe vor der letzen EZ 20 Stunden gearbeitet und in der EZ 10 und genau das werde ich jetzt auch wieder machen und ja, ich konnte dann 1 UT statt der 10 Stunden die Woche nehmen, weil sich an der Wertigkeit nichts geändert hat, ich hatte halt nur mehr. Meine EZ war auch nicht beendet oder ähnliches. Ich hab zwar nicht VZ gearbeitet, aber dennoch 2 verschiedene Verträge, wie du so schön sagst. Würde ich VZ arbeiten, würde 1 Tag Urlaub trotzdem 10 Stunden zählen. Also pauschal zu sagen nein, ist halt nicht richtig.
ElisabethR
Liebe Bine-Maja. Grundsätzlich ruht dein Vertrag und damit auch dein Vorurlaub. Du hast keinen Anspruch darauf ihn während deiner TZ in EZ zu nehmen. Dein Arbeitgeber KANN ihn dir allerdings auch in EZ gewähren. Kannst ja mal nett fragen. Meiner ist zB ganz froh wenn ich ihn nehme...
Dojii
Du darfst im Durchschnitt des Lebensmonats nicht mehr als 32h/Woche erwerbstätig sein. Wenn du also Vollzeiturlaub nimmst und dann den Rest des Monate mit 30h/Woche arbeitest, könntest du im Durchschnitt über die 32h kommen und bist den gesamten Lebensmonat nicht mehr in Elternzeit. Das zieht einen Rattenschwanz nach sich: Bist du für den betroffenen Monat nicht mehr in Elternzeit, bist du auch nicht mehr in Elternteilzeit und müsstest (rechtlich gesehen) den Restmonat nach deinem Urlaub auch Vollzeit arbeiten, da ja in diesem Monate die Voraussetzung für die Elternteilzeit (nämlich die Elternzeit) weggefallen ist. Du musst also ganz genau gucken, ob der Vollzeitresturlaub in Verbindung mit der Teilzeit dich nicht aus der Elternzeit kegelt.
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