Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit und Stillen

Frage: Teilzeit und Stillen

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Sehr geehrte Frau Bader, wir stillen noch. Ab Oktober werde ich wieder arbeiten gehen, halbtags. Ich habe gelesen, dass stillende Mütter keine Überstunden leisten dürfen. Gilt das auch für 4 Stunden tägliche Arbeitszeit oder müsste ich in dem Fall doch Überstunden machen? Herzliche Grüsse, lotte44


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Überstunden heißt mehr als 8 1/2 Std/ Tag. Aber Ihnen steht bezahlte Stillzeit zu. Laut Gesetz 2 x 30 min oder 1 x 60 min - während der Arbeitszeit. "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet Praktische Infos hat Biggi aus dem LLL-Still-Forum Liebe Grüsse, NB


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