Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im kommunalen öffentlichen Dienst tätig und habe eine 19,5 Studen-Stelle. Vorher war ich Vollzeit beschäftigt. Habe ich nach der Elternzeit (3jahre) Anspruch auf Teilzeitarbeit oder muss ich meine Vollzeitstelle wieder erfüllen? Vielen Dank für Ihre Antwort
von Lucy2013 am 07.07.2015, 21:51