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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit (die 2. hintereinander ohne Pause dazwischen) endet mit dem 03.04.06 (Geb. meines Sohnes). Ich habe davor in einem Betrieb gearbeitet mit ca. 120 Beschäftigten, (allerdings kein Bertriebsrat vorhanden), und zwar ca. 12 Jahre in Vollzeit. Wären also alles gegebene Verhältnisse, um dort evtl. eine Teilzeitstelle zu erhalten. Ich habe mich bei meinem AG gemeldet, der mir aber (ohne Angabe von Gründen) mitgeteilt hat, er könne zur Zeit leider keine Teilzeitbeschäftigung anbieten. Nun habe ich gehört, er müsse mir eigentlich eine gute "Begründung" (betrieblich betreffend) für eine solche Absage mitliefern, was er aber nicht getan hat. Das Problem ist, daß mein Mann ebenfalls in diesem Betrieb arbeitet und ich jetzt eigentlich nichts "mit Gewalt" erzwingen will, um meinem Mann auch evtl. nicht zu schaden. Auf der anderen Seite denke ich, müßte es vielleicht irgendeinen Weg geben, daß dann mein AG mir zumindest mit einem "guten Grund" kündigt, damit ich nicht kündigen muß, damit ich wenigstens Arbeitslosengeld bekomme. Auch überlege ich, ob es denn überhaupt Sinn macht, den AG zur Abgabe von "guten Gründen" zu bringen, denn dann wird er sich sicherlich welche zurecht "basteln" und am Ende hab ich trotzdem nichts davon. Können Sie mir einen Rat geben? Für eine Antwort schon mal vielen Dank! Mit freundlichen Grüssen Sylvia
Hallo, schreiben Sie ihn an u fragen höflich nach, welchen Grund nach dem Teilzeit- und BefristungsG er als wichtigen Grund nennen kann, der gegen eine Teilzeitbefristung spricht. Gruß, NB
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