Mitglied inaktiv
Meine Tochter ist 7 Wochen alt und ich habe bis zu ihrem 1. Geburtstag Erziehungsurlaub. Nun wurde ich von meinem Arbeitgeber gefragt, ob ich nach diesem Jahr wieder voll arbeiten werde, wie ich es bis dahin getan hatte. Nun habe ich aber mitgekriegt, dass ich - wenn ich Teilzeit arbeite- keinen Rechtsanspruch darauf habe, dass meine Stelle irgendwann wieder auf 100% aufgestockt wird, wenn ich das möchte. Nun meine Frage: Kann ich auch zu diesem Zwitpunkt noch das 2. Jahr Erziehungsurlaub beantragen, um in dieser Zeit 30 Stunden zu arbeiten und nach Ablauf dieses Jahres oder dieser 2 Jahre wieder Anspruch auf meine alte, volle Stelle zu haben?? Oder ist die Frist von 2 Wochen nach der Entbindung um, während der man sich für die nächsten 2 Jahre festlegen sollte? Ich habe mich nur für ein Jahr festgelegt(dass ich ganz zu Hause bleibe) und habe beantragt, 12 Monate bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen. Vielen Dank im voraus Lisa3004
Hallo, Hallo, EU muss, wenn man direkt nach der Geburt damit anfangen will, 6 Wochen vorher beantragt werden, sonst 8 Wochen vorher. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Frist mit Beginn der Elternzeit. Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin seit September 2002 in Erziehungsurlaub (eingereicht für 3 Jahre) und arbeite seitdem 15 Stunden die Woche. Diese 15 Stunden sind mir schon seit längerem zuviel, zudem das Betriebsklima sehr schlecht geworden ist. Nun will mein Arbeitgeber, dass ich auf 20 Stunden die Woche erhöhe. Da ich das auf keinen Fall machen möchte und si ...
Hallo Frau Bader, Ich bin seit 7 Monaten in Erziehungszeit und arbeite TZ bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Nun habe ich eine Frage bezüglich der rechtlichen Situation, wenn ich meine derzeitige Teilzeitstelle (30 Std./Wo.) weiter verkürzen bzw. ganz aufgeben möchte. Was habe ich zu beachten? Läuft meine Erziehungszeit dann normal weiter. Gib ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es einem verheirateten Elternpaar erlaubt, dass Partner 1 zu 100 % in Elternzeit ist und Basiselterngeld bezieht, während Partner 2 - ebenfalls in Elternzeit - Teilzeit (25-30 Stunden pro Woche) arbeitet und dabei Elterngeld Plus bezieht? Oder kann Elterngeld Plus nur dann bezogen werden, wenn beide in Teilzeit a ...
Hallo, ich habe eine Frage rund ums Elterngeld und Erziehungszeiten. Im Oktober werde ich zum 3. mal Mutter. Bisher habe ich bei den ersten beiden je ein Jahr Elternzeit genommen und bin danach wieder Vollzeit ins Berufsleben gestartet. In diesen Fällen habe ich Basiselterngeld bezogen. Jetzt will ich es anders machen und gern nach der Elternze ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit