Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich bin seit 7 Monaten in Erziehungszeit und arbeite TZ bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Nun habe ich eine Frage bezüglich der rechtlichen Situation, wenn ich meine derzeitige Teilzeitstelle (30 Std./Wo.) weiter verkürzen bzw. ganz aufgeben möchte. Was habe ich zu beachten? Läuft meine Erziehungszeit dann normal weiter. Gibt es "Kündigungsfristen" zu beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, ja, nach den normalen Regeln (Frist 4 Wo) Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
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