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Hallo, ich habe eine Frage rund ums Elterngeld und Erziehungszeiten. Im Oktober werde ich zum 3. mal Mutter. Bisher habe ich bei den ersten beiden je ein Jahr Elternzeit genommen und bin danach wieder Vollzeit ins Berufsleben gestartet. In diesen Fällen habe ich Basiselterngeld bezogen. Jetzt will ich es anders machen und gern nach der Elternzeit (ca. 1 Jahr) nur noch Teilzeit arbeiten. Somit kommt ja auch Elterngeldplus in Frage, wobei wir den Partnerschaftsbonus nicht bekommen werden da mein Mann nicht Teilzeit nehmen wird, sondern seine 2 Monate zu hause bleiben will. Meine Teilzeit soll sich voraussichtlich auf 20h beschränken. Nun zu meiner Frage: Während der Elternzeit beziehe ich doch einen Rentenpunkt pro Jahr. Wenn ich also 1 Jahr zu Hause bleibe bekomme ich den ganzen Rentenpunkt. Wenn ich nun 2 Jahre Elternzeit nehme aber im 2. Jahr Teilzeit 20h dazu verdiene, bekomme ich auch in diesem Fall für beide Jahre je einen vollen Rentenpunkt? Oder wenn ich 3 Jahre Erziehungszeit nehme und nach einem ganzen Jahr dann die zwei Jahre teilzeit 20h arbeite, bekomme ich dann auch je 1 Rentenpunkt pro Jahr? Reduziert sich der Rentenanspruch eventuell auf das tatsächlich gearbeitete, auch wenn man sich in Eltern-/Erziehungszeit befindet?
Hallo, wenn Sie im Formular V0800 der Dt RV als Berechtigte genannt werden, werden Ihnen drei Jahre Punkte angerechnet. Liebe Grüße NB
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