Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir haben 3 Kinder, jeweils mit Abstand deutlich kleiner als 36 Monate. Die Elternzeit-Intervalle haben wir für meine Frau so gestaffelt, dass die Elternzeit bis in den 53. Lebensmonat des 3. Kindes reichte. 3 Monate vor Ende der EZ wurde eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Elternzeit vereinbart (die Gründe sind ein extra Thema, leider war das nicht eher absehbar...). Das Arbeitsamt wurde gleich informiert, dass meine Frau nach Ende der EZ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und dann auch ein offizieller ALG-Antrag eingereicht. Das A-Amt antwortet, dass kein Anspruch auf ALG vorliegt (wir reden nicht über Sperrfristen). Das A-Amt betrachtet nur die 36 Monate Erziehungszeit des letzten Kindes und hängt keine überlappenden Zeiten dran und betrachtet auch nicht die Elternzeit, die das Arbeitsverhältnis ja aufrecht erhielt. Somit ermittelt das A-Amt seit Antragstellung kleiner 12 Monate Erziehungszeit in den letzten beiden Jahren als Versicherungszeit und das reicht nicht für eine Anwartschaft. Das mag nun alles aus Amtssicht korrekt sein, aber wir fragen uns ob das normal ist, dass man im Fall, bei dem mehrere Kinder relativ dicht hintereinander geboren sind und damit das Elternzeitende deutlich über die Erziehungzeit des jüngsten Kindes hinaus ragt, einen solchen Nachteil beim ALG-Anspruch erfährt? Sollte man Einspruch einlegen und falls ja welche Gründe führt man an? Habe im Forum solch einen Fall nicht gefunden, wobei sowas doch öfters vorkommen müsste? Gruß Frank
Hallo, bitte kurz u allgemein fargen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
die bekämen nämlich auch keine ALG wenn sie die 5 Jahre (bei Zwillies) nehmen würden. Such vielleicht mal unter Mehrlingsgeburten Gruß Peeka
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage rund ums Elterngeld und Erziehungszeiten. Im Oktober werde ich zum 3. mal Mutter. Bisher habe ich bei den ersten beiden je ein Jahr Elternzeit genommen und bin danach wieder Vollzeit ins Berufsleben gestartet. In diesen Fällen habe ich Basiselterngeld bezogen. Jetzt will ich es anders machen und gern nach der Elternze ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
Hallo Frau Bader, ich versuche es sogut wie möglich verständlich zu formulieren. Also: 1. Kind würde im April 2025 geboren EZ auf zwei Jahre sowieso Elterngeld + 22 Monate. Was bedeutet das Eltern Geld ist bis Februar noch da. Die elternzeit endet dann im April 2027. wir planen ein zweites Kind wann müsste ich schwanger werden um wieder BV zu ...
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld