Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufteilung Erziehungszeit und Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufteilung Erziehungszeit und Teilzeit

Märzkeks

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Sehr geehrte Frau Bader, ist es einem verheirateten Elternpaar erlaubt, dass Partner 1 zu 100 % in Elternzeit ist und Basiselterngeld bezieht, während Partner 2 - ebenfalls in Elternzeit - Teilzeit (25-30 Stunden pro Woche) arbeitet und dabei Elterngeld Plus bezieht? Oder kann Elterngeld Plus nur dann bezogen werden, wenn beide in Teilzeit arbeiten? Dass es insgesamt je 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus gibt, wenn beide Partner gleichzeitig in Teilzeit (25-30 Stunden pro Woche) arbeiten, ist mir bekannt. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es gibt 14 Monate EG, die können frei verteilt werden, nur Monate mit MG werden der Mutter angerechnet (also 2 - 3). 2. Zusätzlich kann man, wenn beide zwischen 25 - 30 Std arbeiten, für beide 4 Bonusmonate mit EG Plus bekommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Quelle https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752#:~:text=Sie%20k%C3%B6nnen%20die%20Monate%20frei,Monate%20Elterngeld%20in%20Anspruch%20nehmen.


Felica

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Ihr habt beide zusammen nurv24 Monate basis-EG. Diese könnt ihr frei unter euch verteilen. Mutterschutzzeit wird beim EG der Mutter abgezogen. Damit sind ihre 2 Mindestmonate abgedeckt, bleiben ihr noch höchstens 10 Monate. Nimmt der Vater mehr als 2, verkürzt sich die Zeit der Mutter. Basis und EG plus können dabei frei gewählt werden. Der Anspruch auf EZ ist dabei ein anderes. Darauf hat jedes Elternteil bis zu 3 Jahre Anspruch und darf diese Zeit auch frei gestalten. Du siehst, EZ ist etwas anders als EG und hat nur begrenzt was miteinander zu tun.


Mitglied inaktiv

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Felica meint: ihr habt nur zusammen 14 Monate Elterngeld die ihr frei wählen könnt. Also Mutter ein Jahr Basis und Vater ein Jahr egplus geht nicht


Felica

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Argh genau. Danke


Felica

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Argh genau. Danke


Mitglied inaktiv

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Ist mir doch auch schon passiert. Als ich behauptet fürs EG zählen die 12 Monate vor Schwangerschaft statt vor Mutterschutz :-)


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