Schönen guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Teilzeit in Elternzeit. Mein Elterngeld plus und die beantragte Elternzeit von 2 Jahren endet dieses Jahr mit dem 2 Geburtstag (11.07.) meiner Tochter. Nun darf ich ja wieder unbegrenzt hinzu verdienen. Ich möchte gerne das 3. Jahr Elternzeit meiner Tochter dran hängen so wie 1,5 Jahre Elternzeit von meinem Erstgeborenen Sohn (Elternzeit vorzeitig beendet da der Mutterschutz mit meiner Tochter begonnen hat) die ich ebenfalls noch übrig habe. Hintergrund hierfür ist, dass ich nun gerne im Herbst in Teilzeit arbeiten möchte und mir so meine Rückkehr (im Anschluss der 2,5 Jahre Elternzeit) in Vollzeit sichern will (es gibt ja glaub sonst keinen rechtlichen Anspruch?). Die Frage die ich mir stelle ist nun auch welche Vergütung zählt. Muss ich das Gehalt neu verhandeln, oder wird in der „Teilzeit in Elternzeit“ mein ursprüngliches Gehalt prozentual ausgezahlt? Herzlichen Dank für ihre Hilfe
von Sockentaucherin am 16.02.2021, 12:50