Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in elternzeit

Frage: Teilzeit in elternzeit

HooooS

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, aktuell bin ich in elternzeit, hab zuvor volzeit gearbeitet. Als ich im 4. Monat bekannt gab, dass ich schwanger bin bekam ich ein sofortiges beschäftigungsverbot. Und auch mein volles Gehalt. Jetzt möchte ich gerne nach einem Jahr wieder Teilzeit in elternzeit Arbeit. Es heißt ja: „wird man in der elternzeit schwanger, wird das beschäftigungsverbot-, Mutterschutz- Elterngeldgehalt vom Lohn vor der elternzeit berechnet. Bei mir also vom vollzeitgehalt vor der Geburt. Wenn ich jetzt Teilzeit in elternzeit nehme und werde dann schwanger, wird dann auch mein vollzeitgehalt zur Berechnung für Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elterngeld genommen? Oder nur das Teilzeitgehalt? Viele. Dank Grüße Verena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie meinen, Sie wollen in der TZ ein neues Bv bekommen? Dann bekommen Sie da, was Sie ohne Bv bekämen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Arbeitest du TZ in EZ bekommst du bei einem BV den TZ Lohn. Arbeitest du gar nicht, kannst du kein BV bekommen, du bist ja eh nicht auf Arbeit. Also auch kein Geld. In beiden Fällen beendest du die laufende EZ zum Tag vor dem neuen MS und bekommst im MS den Vollzeitlohn. Das neue EG berechnet sich aus dem Verdienst der letzten 12 Monate vor dem neuen MS. Hast du da TZ gearbeitet, fließt das natürlich ein. Hast du das nicht, gehen diese Monate mit 0 Eur ein. Bis zu 14 Monate mit EG/EGPlus bleiben unberücksichtigt. LG Lilly


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das hast du leider falsch gehört. In einem BV bekommt man immer das was man auch ohne dieses verdienen würde. Bei vz also vz, bei tz eben tz-lohn. Und wer gar nicht arbeitet weil wegen ez komplett daheim bekommt eben nichts - auch ein BV ist dann nicht nötig. Frauen deren vertrag zb wechselnde arneitzzeiten haben und so auf lohnbasis sind, werden im schnitt von 3 monaten gerechnet, bei gehalt ist das vertraglich festgelegte massgeblich. Vorzeitig die EZ beenden geht nur zum neuen Mutterschutz. Dann gibt es auch das volle mutterschaftsgeld egal wie vorher gearbeitet wurde. Beendet man die laufende ez nicht zum mutterschutz, gibt es im schlechtesten Fall nur den Anteil von der kk. Für das neue eg sind die 12 Monate maßgeblich vor erneuten Bezug. Ob man da in EZ war ist ohne belanglos. Lediglich bis zu 14 Monate EG und die mutterschutzmonate werden ausgeklammert. Sprich, will man beim zweiten kind das gleiche eg wie beim ersten musd man entweder sofort wieder schwanger werden oder am dem ersten Geburtstag in etwa wieder voll arbeiten. Ansonsten wird das neue EG geringer.


HooooS

Beitrag melden

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Aber wenn ich zwei Jahre zu Hause bleibe und elternzeit nehme ohne zu arbeiten, hab ich doch auch Anspruch auf Elterngeld oder? So hat es eine Freundin gemacht und die bekam Elterngeld und mutterschutzgeld vom Arbeitgeber+Krankenkasse. Vielen Dank Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...