Celibe88
Hallo Frau Bader, Ich habe eine kurze Frage zur Elternzeit. Ich befinde mich seit Juni im meinem zweiten Elternzeitjahr, dieses endet zum 08. April ( da mein Mann die ersten beiden Monate Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat). Das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre aufteilen lassen. Aus verschieden Gründen würde ich gerne schon im Januar wieder zu arbeiten beginnen ( Teilzeit 22 Stunden, mein normaler Arbeitsvertrag) . Mein Arbeitgeber freut sich darüber sehr. Was passiert mit dem Elterngeld, das ich Januar bis März noch bekommen würde? Steht mir dieses trotzdem zu? Eigentlich habe ich mir das doch erarbeitet? Herzlcihen Dank für Ihre (und auch eure Antworten).
Hallo, das lassen Sie sich einfach auf einmal Ende des Jahres auszahlen. Liebe Grüße NB
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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