Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag! Wir erwarten 04/2010 unser zweites Kind. Zur Zeit arbeite ich Vollzeit (40Std/Woche). 1.) Wann teile ich meinem Arbeitgeber mit d. ich drei Jahre Elternzeit nehmen möchte und ab dem 2. Jahr in Teilzeit 25 oder sogar 30 Std./Woche arbeiten möchte? Ich habe vor meinen AG in der 12. Woche von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Kann ich bei diesem Gespräch gleich meine Mitteilung auf 3 Jahre Elternzeit abgeben und einen Antrag auf Teilzeit stellen. Oder ist es zu früh? (eigentlich reichen ja 8 Wochen) Andererseits hat der AG dadurch ja eine viel bessere Planungssicherheit und ich dann natürlich auch eine Sorge weniger. 2.) Ich sollte ab Ende diesen Jahres auf eine höhere Position versetzt werden, was sich jedoch mit Mitteilung meiner SS erübrigt. Nun ist meine Befürchtung d. mein Arbeitgeber sehr schlecht reagieren wird und mir dann ev. meinen Antrag auf Teilzeit in der jetzigen Position ablehnen wird. Da meine Stelle nach meiner eigentlich geplanten Umsetzung nicht mehr existieren wird. Bisher habe ich aber keine konkrete Anweisung (schriftlich) immer nur Andeutungen auf die Zukunft meiner Person/Position erhalten. Kann ich da Probleme bekommen? Kann er mir die Teilzeitarbeit im jetzigen Arbeitsbereich ablehnen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Frist 7 Wo vor Beginn EZ, TZ kann man auch noch später mitteilen, auch hier gilt FRist 7 Wo. 2. Nur aus betrieblichen Gründen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du eh BEdenken wegen Deiner Position hast, dann würde ich mir keine "Fremde" vor die Nase setzen. Sorry, aber ich hab das gemacht und bin hinten "runtergefalleN". LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe die TZ (ab Sommer 2010) im Rahmen der Elternzeit gleich mit meiner Beanspruchung der Elternzeit (3 Jahre) beantragt und auch geschrieben, wie ich mir die Einteilung vorstelle. Von wegen, dann können die ja besser planen. Habe gleich eine Ablehnung bekommen, mein AG "verlangt", daß ich wie zuvor in Vollzeit arbeite. Bin wegen weiterer Differenzen, die jetzt ausgestanden sind, zum Anwalt gegangen, aber er bleibt bei der ablehnenden Haltung bezüglich der Teilzeit in EZ und hat darauf verwiesen, daß ich das dann gerichtlich verlangen muß. Nun ja, kann er gerne haben - wenn er sich nicht noch eines Besseren besinnt, werde ich nächstes Jahr vor das Arbeitsgericht gehen. LG Danie mit Chiara *13.07.03 + Marco *11.04.09


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...