Mitglied inaktiv
Guten Tag! Wir erwarten 04/2010 unser zweites Kind. Zur Zeit arbeite ich Vollzeit (40Std/Woche). 1.) Wann teile ich meinem Arbeitgeber mit d. ich drei Jahre Elternzeit nehmen möchte und ab dem 2. Jahr in Teilzeit 25 oder sogar 30 Std./Woche arbeiten möchte? Ich habe vor meinen AG in der 12. Woche von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Kann ich bei diesem Gespräch gleich meine Mitteilung auf 3 Jahre Elternzeit abgeben und einen Antrag auf Teilzeit stellen. Oder ist es zu früh? (eigentlich reichen ja 8 Wochen) Andererseits hat der AG dadurch ja eine viel bessere Planungssicherheit und ich dann natürlich auch eine Sorge weniger. 2.) Ich sollte ab Ende diesen Jahres auf eine höhere Position versetzt werden, was sich jedoch mit Mitteilung meiner SS erübrigt. Nun ist meine Befürchtung d. mein Arbeitgeber sehr schlecht reagieren wird und mir dann ev. meinen Antrag auf Teilzeit in der jetzigen Position ablehnen wird. Da meine Stelle nach meiner eigentlich geplanten Umsetzung nicht mehr existieren wird. Bisher habe ich aber keine konkrete Anweisung (schriftlich) immer nur Andeutungen auf die Zukunft meiner Person/Position erhalten. Kann ich da Probleme bekommen? Kann er mir die Teilzeitarbeit im jetzigen Arbeitsbereich ablehnen? Vielen Dank!
Hallo, 1. Frist 7 Wo vor Beginn EZ, TZ kann man auch noch später mitteilen, auch hier gilt FRist 7 Wo. 2. Nur aus betrieblichen Gründen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du eh BEdenken wegen Deiner Position hast, dann würde ich mir keine "Fremde" vor die Nase setzen. Sorry, aber ich hab das gemacht und bin hinten "runtergefalleN". LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ich habe die TZ (ab Sommer 2010) im Rahmen der Elternzeit gleich mit meiner Beanspruchung der Elternzeit (3 Jahre) beantragt und auch geschrieben, wie ich mir die Einteilung vorstelle. Von wegen, dann können die ja besser planen. Habe gleich eine Ablehnung bekommen, mein AG "verlangt", daß ich wie zuvor in Vollzeit arbeite. Bin wegen weiterer Differenzen, die jetzt ausgestanden sind, zum Anwalt gegangen, aber er bleibt bei der ablehnenden Haltung bezüglich der Teilzeit in EZ und hat darauf verwiesen, daß ich das dann gerichtlich verlangen muß. Nun ja, kann er gerne haben - wenn er sich nicht noch eines Besseren besinnt, werde ich nächstes Jahr vor das Arbeitsgericht gehen. LG Danie mit Chiara *13.07.03 + Marco *11.04.09
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit