Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, drei Fragen zur Elternzeit. 1. In der Elternzeit möchte ich nach 7 Monaten Teilzeit arbeiten. Mit dem Antrag auf Elternzeit hat mir der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit mitgeschickt, in dem ich mich schon zu Beginn der Elternzeit festlegen muss an welchen Wochentagen und zu welchen genauen Zeiten ich arbeiten möchte. Bisher hatte ich flexible Arbeitszeit. Muss ich mich jetzt schon so detailliert festlegen? 2. Außerdem möchte ich die Zeit über die drei Jahre steigern von 20, dann 25, dann 30 Stunden, es sind aber nur zwei Zeiträume zugelassen. Ist die Begrenzung rechtens? 3. Es steht immer, dass man sich zunächst für zwei Jahre festlegen muss. Wenn ich jetzt zwei Jahre Elternzeit beantrage, kann ich dann noch ein Jahr dranhängen oder muss ich gleich drei Jahre beantragen? Vielen Dank für die Antwort
Hallo, 1. Ja 2. www.teilzeit-info.de 3.Verbindlich gleich festlegen Gruß, NB
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