Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Marie2021!

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Hallo. Ich habe Teilzeit in Elternzeit für 15 Stunden fristgerecht beantragt mit genauer Verteilung der Wochentage und Stunden, mein Arbeitgeber hat es insofern abgelehnt (nicht schriftlich, nur am Telefon), dass er in meiner früheren Abteilung keine Möglichkeit sieht - es wurden aber in Vollzeit unbefristet 2 neue Mitarbeiter während meiner Elternzeit eingestellt), Begründung: diese seien jetzt genug ausgelastet, daher wäre keine Bedarf für mich. Nun wurde mir eine Stelle in der Buchhaltung angeboten (Aufgaben eher im Sachbearbeiterbereich, davor Stelle mit Voraussetzung eines Studiums. Wäre eine Klage möglich? Was für Möglichkeiten habe ich? Wie schnell könnte man dann zurück in die Arbeit bei Erfolg der Klage? Dankeschön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  gemäß $15 BEEG  hat der Arbeitgeber auf den Antrag innerhalb von 4 Wochen mit Begründung zu reagieren. Wenn er dies nicht getan hat, gilt der Antrag als genehmigt. Bei Ihnen hat er dies getan. Es stellt sich also die Frage, ob er zuUnrecht  abgelehnt hat, weil er neue Mitarbeiter eingestellt hat. Das kann ich auf die Entfernung nicht wissen.  Liebe Grüße NB 


Neverland

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In der EZ keine Chance. Da ist der AG nicht verpflichtet dich auf deiner Stelle zu beschäftigen. Erst nach der EZ hast du einen Anspruch auf eine vergleichbare.  Du hast die Option dem zuzustimmen. Oder du suchst dir für die EZ einen andere AG. 


misses-cat

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Und nach der Elternzeit hast du nur das Anrecht auf deine alte Stelle zu den alten Bedingungen also wenn dein Vertrag Vollzeit war nur wieder in Vollzeit


MamavonMia123

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Arbeiten in deiner aktuellen Abteilung denn auch Teilzeitkräfte oder wärst du die Einzige? Hast Du mit Anzeige deiner Elternzeit oder sogar schon in der Schwangerschaft mitgeteilt, dass und ab wann du vorhast Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten? Wurde es dir in Aussicht gestellt oder hieß es bereits dann, das un Eurer Abteilung nur Arbeiten in Vollzeit möglich ist.


Marie2021!

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Es ist bereits die zweite elternzeit beim zweiten Kind. Habe es schon vor der Elternzeit angekündigt und beim ersten Mal wussten sie dann nichts mehr davon und beim zweiten Mal hab ich es dann rechtzeitig versucht und dann kam jetzt diese Antwort dass es nur in einer anderen Abteilung geht, aber eine Stelle die niedriger ist und keinesfalls gleichwertig 


Marie2021!

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In meiner alten Abteilung wäre ich die einzige, in der neuen Gibt es mehrere teilzeitkräfte 


MamavonMia123

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Frau Bader wird hierauf ja noch antworten, aber wenn dein AG für diesen Bereich erklären kann, dass nur Vollzeit Arbeit oder Teilzeit ab zB 30Stunden /Woche möglich ist, sieht es wohl schlecht aus. 15 Stunden ist ja auch das Minimum an Teilzeit, was akzeptiert werden muss.  ZB bei Projektmitarbeit oder individueller Kundenbetreuung muss ja deine Verfügbarkeit auch irgendwie gesichert sein. Eine reine Sachbearbeiter-Tätigkeit ist dagegen natürlich viel flexibler und auf mehrere Stellen aufteilbar.


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