MamaC
Guten Tag Frau Bader, Welche Fristen sind zu beachten, wenn man bereits Teilzeit in Elternzeit arbeitet und nun wieder ganz in Elternzeit gehen möchte? Konkret- meine Tochter ist im Oktober 2017 geboren und seit November 2018 arbeite ich 20 Stunden/ Woche Teilzeit in Elternzeit! Die Elternzeit ist bis zum 2. Geburtstag beantragt und genehmigt. Nun möchte ich jedoch bis zum Ende der Elternzeit wieder ganz zu Hause bleiben und die Teilzeitbeschäftigung aufgeben! Können Sie mir sagen welche Fristen (Antrag bis Genehmigung) eingehalten werden müssen? Vielen Dank
Hallo, im Gesetz steht hierzu nichts. Ich würde deshalb auf die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB oder auf den Vertrag zurückgreifen. Liebe Grüße NB
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