k-monkey
Hallo Frau Bader, bei meinen beiden Töchtern (geboren 08/2009 und 05/2011) hatte ich jeweils ein Jahr Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung, im zweiten Jahr dann mit Teilzeitbeschäftigung von 16 h/Woche. Das dritte Jahr habe ich mir jeweils aufgehoben. Seit 05/2013 habe ich einen regulären Teilzeitvertrag mit 28h/Woche. Ich habe im April beide aufgehobenen dritten Jahre Elternzeit mit einer Teilzeit von 15h/Woche beantragt und auch genehmigt bekommen (also eine weitere Elternzeit von 06/2016-05/2018). Aus gesundheitlichen Gründen würde ich meine Teilzeittätigkeit jetzt aber gerne widerrufen, um mir eine Pause zu gönnen. Ist das auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich? Mit welcher Frist könnte ich diese Änderung bei meinem Arbeitgeber erwirken? Ist es möglich in dieser Pause bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten oder geht das nur mit Zustimmung meines jetzigen Arbeitgebers? Viele Grüße und vielen Dank.
Hallo, Sie können die Teilzeit kündigen und auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, wenn Ihr alter Arbeitgeber zustimmt. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite nach der Geburt des ersten Kindes bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit in Elternzeit mit 30 Wochenstunden. (Mein Vollzeitvertrag beträgt 40 Stunden, und das Ende der Elternzeit ist im September 2015). Nun möchte mein Arbeitgeber, da ich zugegebenermaßen sehr oft krank bin, dass ich die 30 Stunden Teilzeit au ...
Guten Tag Frau Bader, Welche Fristen sind zu beachten, wenn man bereits Teilzeit in Elternzeit arbeitet und nun wieder ganz in Elternzeit gehen möchte? Konkret- meine Tochter ist im Oktober 2017 geboren und seit November 2018 arbeite ich 20 Stunden/ Woche Teilzeit in Elternzeit! Die Elternzeit ist bis zum 2. Geburtstag beantragt und genehmigt ...
Hallo Frau Bader, angenommen ich arbeite Teilzeit in Elternzeit (30 Stunden) und stelle fest, dass ich weniger arbeiten muss, um mich um mein Kind zu kümmern. Habe ich dann das Recht die Arbeitszeit noch weiter zu reduzieren? Vielen Dank für Ihre Antwort! Resi
Hallo, ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?