Resi123
Hallo Frau Bader, angenommen ich arbeite Teilzeit in Elternzeit (30 Stunden) und stelle fest, dass ich weniger arbeiten muss, um mich um mein Kind zu kümmern. Habe ich dann das Recht die Arbeitszeit noch weiter zu reduzieren? Vielen Dank für Ihre Antwort! Resi
Hallo, ja, laut Gesetz dürfen Sie zweimal reduzieren, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für Teilzeit vorliegen. Ihr Arbeitgeber also mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine wesentlichen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB
J.Mager
Hallo Frau Bader, dazu habe ich auch noch eine Frage: Kann ich nachträglich auch auf 0 Stunden reduzieren? Also dieses Modell als Vater: 1. Elternzeit ab Geburt für 14 Monate beantragen. 2. Teilzeit in Elternzeit beatragen und ab Geburt/Beginn der Elternzeit 30h arbeiten. 3. Dann die Teilzeit reduzieren bzw. aufgeben und ab dem 7. Monat der Elternzeit mit 0 Arbeitsstunden zuhause bleiben und mich um das Kind kümmern, während die Mutter wieder zu arbeiten beginnt? Wenn das so geht - welche Fristen gelten für die Reduzierung auf 0? Falls es nicht geht, könnte ich für die Zeit nach den 7 Monaten einen neuen Elternzeit-Antrag einreichen ohne den Antrag auf Teilzeitarbeit zu stellen. (Dann hätte ich aber einen Zeitraum der 3 Zeiträume, die ich Elternzeit beantragen kann verschenkt..) Danke und viele Grüße Johan
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