Lille20
Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich im zweiten Jahr Elternzeit und arbeite seit Februar wieder 20 Stunden die Woche bei meinem alten Arbeitgeber. Mit der Information über die Elternzeit hatte ich vor dem Mutterschutz auch gleichzeitig einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt, den mein AG auch unterzeichnet hat. Allerdings beinhaltete dieser Antrag noch ein anderes Wiedereinstiegsdatum und eine andere wöchentliche Arbeitszeit. Die jetzigen Konditionen haben mein AG und ich lediglich mündlich vereinbart. Ich hatte zwar nach einem Zusatzvertrag gefragt, aber keine Reaktion erhalten. Da ich bisher keinen Grund hatte, meinem AG zu misstrauen, habe ich leider nicht weiter nachgehakt. Nun möchte ich die Teilzeittätigkeit möglichst bald kündigen und auch nach der Elternzeit nicht mehr für den AG tätig sein. Wie gehe ich am besten vor? Ich habe gelesen, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis immer der Schriftform bedarf. Gilt das auch für TZ in EZ? Und wie ist die Kündigungsfrist in meinem Fall? Entstehen mir Nachteile, wenn ich sowohl die TZ in EZ als auch das reguläre Beschäftigungsverhältnis kündige? Sollte ich lieber erst das eine und dann das andere kündigen, um weiterhin krankenversichert zu sein? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Herzlichen Dank und Grüße
Hallo, Sie können beide Verträge mit der gesetzlichen bzw vertraglichen (Hauptvertrag) genannten Fristen schriftlich kündigen. Der TZ-Vertrag ist auch wirksam geschlossen ohne Schriftform. Er sollte nur schriftlich fixiert werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Kündigungen bedarfen immer der Schriftform. Bedenke, wenn du auch dein reguläres Arbeitsverhältnis wie vor der Geburt kündigst, hast du keine Elternzeit mehr! Also keine kostenlose Krankenversicherung usw. Frist zu jedem Termin innerhalb der Elternzeit mit der im Vertrag stehenden Frist. Genau zum Elternzeit Ende musst du das genau 3 Monate vorher tun
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