julia-charlotte
Guten Morgen Frau Bader, ich werde bis ca. Mitte August 2021 in Mutterschutz sein und danach bis zum 01.10.2022 Elternzeit nehmen (Elterngeld nur 12 Monate). Ab dem 01.10.2022 möchte ich in TZ zu meinem Arbeitgeber zurück kehren (mit 24h/Woche) und dann ggf. nach einiger Zeit meine Stunden erhöhen. Das ist auch alles mit meinem Vorgesetzten + HR abgesprochen, beide haben mir allerdings geraten, das schriftlich festhalten zu lassen. Da ich auf keinen Fall meinen Anspruch auf meine Vollzeit-Stelle verlieren möchte, würde ich gerne wissen, was Sie mir raten: - länger Elternzeit nehmen (z.B. 2 Jahre) aber am dem 01.10.2022 in TZ in Elternzeit wieder arbeiten - einen Vertrag über Brückenteilzeit ab dem 01.10.2022 vereinbaren (z.B. über 18 Monate) Die Voraussetzungen für TZ sowie für Brückenteilzeit sollten in meinem Betrieb gegeben sein. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, ich würde 2 Jahre EZ beantragen, sonst besetht kein Anspruch auf Verlängerung. Sie können dann in der EZ in TZ arbeiten. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ich würde mdst. 2 Jahre EZ einreichen, dann kannst du das dritte Jahr ohne AG-Zustimmung bei Bedarf noch dranhängen und hast Kündigungsschutz. Dann innerhalb der EZ TZ-Vereinbarung schließen. Hast du bei deiner Rechnung bedacht, dass EG ab Geburt zählt? Also EG wirst du nur bis ca. Anfang Juli bekommen 2022 bekommen und musst dann rd. 3 Monate überbrücken.
julia-charlotte
@KielSprotte Vielen Dank dir! Ja, dass ich ca. 3 Monate keinerlei Einkommen durch Elterngeld/Gehalt haben werde, ist mir bewusst. Dann werde ich gleich 2 Jahre Elternzeit einreichen & meinem AG mitteilen, dass ich dennoch, wie vereinbart, ab 01.10.2022 in TZ wieder komme.
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